VARTA AG
VARTA AG: Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
VARTA AG
/ Veröffentlichung gemäß § 111c AktG
VARTA AG, Ellwangen Der Aufsichtsrat der VARTA AG hat am 4. Juni 2021 dem Abschluss eines Schuldbeitritts der VC Pensionen GmbH, Ellwangen, (“VCP”) mit und zugunsten der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA (“VCB”) in Bezug auf bestimmte Pensionsverbindlichkeiten der VCB ohne Mitwirkung des Aufsichtsratsvorsitzenden Prof. DDr. Michael Tojner zugestimmt. Der Schuldbeitritt wurde am 21. Juli 2021 unterzeichnet. Die schuldbeitretende VCP wird indirekt mehrheitlich von der indirekten Hauptaktionärin der VARTA AG und deren (mittelbaren) Tochtergesellschaft VCB, der Montana Tech Components AG, gehalten und ist damit ein der VARTA AG im Sinne des § 111a AktG nahestehendes Unternehmen. Gegenstand des Schuldbeitritts, der im Innenverhältnis zwischen VCB und VCP schuldbefreiend für VCB wirkt, sind Pensionsverbindlichkeiten der VCB zum 31. Dezember 2020 gegenüber ehemaligen und gegenwärtigen Mitarbeitern aufgrund von arbeitgeberfinanzierten unmittelbaren Pensionszusagen, die sowohl auf Einzelzusagen sowie auf einer Betriebsvereinbarung beruhen und die nach diesem Stichtag zur Zahlung fällig werden bzw. wurden. Zum Stichtag betragen die Pensionsverbindlichkeiten aufgrund der einschlägigen versicherungsmathematischen Gutachten EUR 28.728.341,00. Zweck des Schuldbeitritts ist die verbesserte Planungssicherheit des Unternehmens, da durch die Übernahme der aus gegenwärtigen Pensionsansprüchen und der gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften gesicherten langfristigen Verbindlichkeiten eine Unabhängigkeit von künftigen demografischen und versicherungsmathematischen Entwicklungen erreicht wird. Dies hat insbesondere zur Folge, dass künftige Ereignisse keine Auswirkung auf das laufende Ergebnis haben werden. Zusätzlich zur Zahlung des Entgelts hat sich VCB gegenüber VCP verpflichtet, eine Garantie der VGG GmbH in Höhe von bis zu EUR 3.000.000,00 beizubringen. Die VGG GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Montana Tech Components AG sowie Mehrheitsaktionärin der VARTA AG und somit indirekte Mehrheitsaktionärin der VCB, und ist somit ebenfalls ein der VARTA AG im Sinne des § 111a AktG nahestehendes Unternehmen. Die VGG GmbH hat diese Garantie in Höhe von EUR 3.000.000,00 am 23. Juli 2021 abgegeben. Der Aufsichtsrat der VARTA AG sowie der VCB hat der Garantie mit den o.g. Beschlüssen zugestimmt. Als weitere Sicherheit hat die VGG GmbH eine Bankgarantie auf erstes Anfordern in Höhe von EUR 5.000.000,00 beigebracht. Die Bankgarantie wurde am 27. Juli 2021 abgegeben. Ellwangen, im Januar 2022 Der Vorstand
17.01.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | VARTA AG |
VARTA-Platz 1 | |
73479 Ellwangen | |
Deutschland | |
Internet: | www.varta-ag.com |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |