Salzgitter Aktiengesellschaft
Salzgitter
Wertpapier-Kenn-Nr. 620 200 ISIN: DE0006202005
Einberufung der Hauptversammlung 2021
Information nach § 125 Abs. 1 und 5 AktG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 und Tabelle 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212
1. |
Eindeutige Kennung des Ereignisses: Ordentliche Hauptversammlung der Salzgitter Aktiengesellschaft am 19. Mai 2021
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2. |
Art der Mitteilung: Einberufung der Hauptversammlung
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B. |
Angaben zum Emittenten
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1. |
ISIN: DE0006202005
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2. |
Name des Emittenten: Salzgitter Aktiengesellschaft
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C. |
Angaben zur Hauptversammlung
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1. |
Datum der Hauptversammlung: 19. Mai 2021 (20210519)
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2. |
Uhrzeit der Hauptversammlung: 10:00 Uhr MESZ (8:00 Uhr UTC)
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3. |
Art der Hauptversammlung: Ordentliche Hauptversammlung
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4. |
Ort der Hauptversammlung: Ort der Hauptversammlung im Sinne des AktG: Eisenhüttenstraße 99, 38239 Salzgitter, Deutschland
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5. |
Nachweisstichtag/Aufzeichnungsdatum: Beginn des 28. April 2021 (20210428) Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 28. April 2021 zu beziehen.
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6. |
Internetseite der Hauptversammlung / Uniform Resource Locator (URL): https://www.salzgitter-ag.com/Hauptversammlung
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Tagesordnung auf einen Blick
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Salzgitter Aktiengesellschaft und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember
2020 mit dem gemeinsamen Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
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4. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021
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5. |
Nachwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
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6. |
Beschlussfassung zur Änderung der Aufsichtsratsvergütung
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Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
hiermit laden wir Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Salzgitter Aktiengesellschaft, die am Mittwoch, dem 19. Mai 2021, 10:00 Uhr,
in den Geschäftsräumen in Salzgitter, Eisenhüttenstraße 99, stattfindet.
Aufgrund der behördlichen Untersagung der Durchführung von Großveranstaltungen zur Vermeidung der Infizierung der Teilnehmer
mit dem SARS-Coronavirus-2(COVID-19-Pandemie) wird die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten. Die Teilnahme der Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten
erfolgt im Wege elektronischer Kommunikation nach Maßgabe der nachfolgend im Anschluss an die Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen
im Abschnitt ‘Anmeldung und weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung’ genannten Bestimmungen und Erläuterungen.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Salzgitter Aktiengesellschaft und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember
2020 mit dem gemeinsamen Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 (1.
Januar bis 31. Dezember 2020) am 10. März 2021 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Hauptversammlung
hat deshalb zu diesem Tagesordnungspunkt keinen Beschluss zu fassen.
Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der gemeinsame Lagebericht, der erläuternde Bericht zu den Angaben gemäß § 289a
Absatz 1 und § 315a Absatz 1 HGB im Lagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats sind von der Einberufung der Hauptversammlung
an über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.salzgitter-ag.com/Hauptversammlung |
zugänglich und werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
Der Jahresabschluss der Salzgitter AG zum 31. Dezember 2020 weist keinen Bilanzgewinn aus. Daher sieht die Tagesordnung der
diesjährigen Hauptversammlung keine Beschlussfassung über die Verwendung eines Bilanzgewinns vor.
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen:
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Den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
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Den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.
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4. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor zu beschließen:
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Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, wird zum Abschlussprüfer sowohl des Jahres- als auch des
Konzernabschlusses der Salzgitter Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 gewählt.
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Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 vom 16. April 2014 erklärt,
dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine vertragliche Verpflichtung auferlegt
wurde, welche die Auswahlmöglichkeiten im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers beschränkt hätten.
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5. |
Nachwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Herr Dr. Dieter Köster, der dem Aufsichtsrat seit 2008 als Vertreter der Aktionäre angehört, hat sein Aufsichtsratsmandat
zum 30.06.2021 niedergelegt. Herr Dr. Werner Tegtmeier hat sein Aufsichtsratsmandat zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung
2021 niedergelegt. Herr Dr. Tegtmeier gehört dem Aufsichtsrat seit 2008 als weiteres Mitglied an.
Es bedarf somit der Nachwahl eines Vertreters der Aktionäre und des weiteren Mitglieds. Die Vertreter der Aktionäre werden
auf Vorschlag des Aufsichtsrats von der Hauptversammlung gewählt. Das weitere Mitglied wird durch die Hauptversammlung auf
Vorschlag der Aktionärsvertreter und der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat gewählt.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach den Vorschriften des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer
in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (MontanMitbestErgG)
vom 7. August 1956 in seiner Fassung vom 24. April 2015 – dort insbesondere §§ 5 und 5a -, nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes
– dort insbesondere § 96 – und nach § 7 Ziffer 1 der Satzung aus einundzwanzig Mitgliedern zusammen, davon zehn Anteilseignervertreter,
zehn Arbeitnehmervertreter und ein weiteres Mitglied. Mindestens 30 % der Aufsichtsratsmitglieder müssen Frauen und mindestens
30 % müssen Männer sein. Demnach müssen mindestens sechs Sitze im Aufsichtsrat von Frauen und mindestens sechs Sitze von Männern
besetzt sein. Der Mindestanteil ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen. Der Gesamterfüllung wurde für diese Wahl weder
von der Seite der Anteilseignervertreter noch von der Seite der Arbeitnehmervertreter widersprochen. Derzeit gehören dem Aufsichtsrat
sechs Frauen an.
a) |
Auf Empfehlung seines Nominierungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, mit Wirkung ab dem 1. Juli 2021 bis zum Ablauf
der laufenden Amtsperiode des Aufsichtsrats zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen:
Herrn Klaus Papenburg, Halle/Saale Mitglied des Vorstands der GP Günter Papenburg AG
– |
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
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– |
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
* |
STOCKMEIER Holding GmbH (Beirat)
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Zwischen dem Salzgitter-Konzern und der GP Günter Papenburg-Unternehmensgruppe bestanden in den letzten Jahren geschäftliche
Beziehungen mit einem Jahresumsatz zwischen 700 und 950 T€ in Form von Stahllieferungen im Bereich Maschinenbau.
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b) |
Die Anteilseignervertreter und die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat schlagen vor, zum weiteren Mitglied des Aufsichtsrats
mit Wirkung ab Ablauf der Hauptversammlung am 19. Mai 2021 bis zum Ablauf der laufenden Amtsperiode des Aufsichtsrats zu wählen:
Herrn Frank Klingebiel, Salzgitter Hauptamtlicher Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt Salzgitter
– |
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
* |
Braunschweigische Landessparkasse (Verwaltungsrat, Kreditausschuss und Förderausschuss, 1. stellv. Vorsitzender)
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* |
Öffentliche Versicherung
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* |
Helios Klinikum Salzgitter GmbH (stellv. Vorsitzender und Beiratsmitglied)
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– |
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
* |
WEVG Salzgitter GmbH & Co. KG (Aufsichtsrat, Vorsitzender)
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* |
ASG Abwasserentsorgung Salzgitter GmbH (Aufsichtsrat)
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* |
Entsorgungszentrum Salzgitter GmbH (Aufsichtsrat, Vorsitzender)
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* |
Projektgesellschaft Salzgitter-Watenstedt GmbH (Aufsichtsrat, Vorsitzender)
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* |
Wohnungsbaugesellschaft mbH Salzgitter (Aufsichtsrat)
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* |
Kraftverkehrsgesellschaft mbH Braunschweig (Aufsichtsrat)
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* |
Allianz für die Region GmbH (Aufsichtsrat)
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Zwischen der Stadt Salzgitter und denjenigen Gesellschaften des Salzgitter-Konzerns, deren Geschäftsaktivitäten auf dem Gebiet
der Stadt liegen, bestehen öffentlich-rechtliche Beziehungen aufgrund von Genehmigungen, Verfügungen, Bescheiden, die in der
Zuständigkeit der Stadt liegen, sowie unmittelbare oder mittelbare Vertragsbeziehungen zu Unternehmen, an denen die Stadt
beteiligt ist, insbesondere zu Versorgungsunternehmen. Ferner bestehen gesellschaftsrechtliche Beziehungen aufgrund der Beteiligung
an Gemeinschaftsunternehmen.
Die Hauptversammlung ist nicht berechtigt, zum Wahlvorschlag des weiteren Mitglieds Gegenvorschläge zu machen.
Die Lebensläufe des vorgeschlagenen Anteilseignervertreters und des vorgeschlagenen weiteren Mitglieds finden Sie weiter unten
in dieser Einberufung.
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6. |
Beschlussfassung zur Änderung der Aufsichtsratsvergütung
Die aktuelle Regelung der Aufsichtsratsvergütung – beschlossen von der Hauptversammlung vom 23. Mai 2013 und zuletzt bestätigt
durch Beschluss der Hauptversammlung am 8. Juli 2020 – zur Zahlung von Sitzungsgeld lautet:
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‘Jedes Mitglied des Aufsichtsrats und jedes Mitglied eines Ausschusses des Aufsichtsrats erhält zusätzlich je Sitzungsteilnahme
ein Sitzungsgeld von 500,00 EUR. Hiervon sind Ausschusssitzungen ausgenommen, die am Tage einer Aufsichtsratssitzung stattfinden.
Die Teilnahme an einer fernmündlichen Konsultation und Beschlussfassung gilt nicht als Sitzungsteilnahme.’
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Zweck des Satzes ‘Die Teilnahme an einer fernmündlichen Konsultation und Beschlussfassung gilt nicht als Sitzungsteilnahme.’ war seinerzeit die Klarstellung, dass für gelegentliche kurze telefonische Konsultationen und Beschlussfassungen zu Einzelfragen
außerhalb von Sitzungen kein Sitzungsgeld anfallen soll. Dies soll auch weiterhin so bleiben. Jetzt soll zusätzlich ebenso
klargestellt werden, dass bei der Teilnahme an Präsenzsitzungen per Telefon- oder Videokonferenz und bei einer Teilnahme an
einer Aufsichtsratssitzung, die gänzlich in Form einer Telefon- oder Videokonferenz abgehalten wird, ein Sitzungsgeld gewährt
werden soll. Alle übrigen Bestimmungen zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats sollen unverändert fortbestehen.
Deshalb schlagen Aufsichtsrat und Vorstand vor zu beschließen, die zum Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung vom 23. Mai
2013 unter Ziffer III. beschlossene Regelung zur Zahlung von Sitzungsgeld aufzuheben und wie folgt neu zu fassen:
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‘Jedes Mitglied des Aufsichtsrats und jedes Mitglied eines Ausschusses des Aufsichtsrats erhält zusätzlich je Sitzungsteilnahme
ein Sitzungsgeld von 500,00 EUR. Dies gilt auch für die Teilnahme an einer Präsenzsitzung per Telefon- oder Videokonferenz
und bei der Teilnahme an einer Sitzung, die gänzlich in Form einer Telefon- oder Videokonferenz abgehalten wird. Die Mitglieder
eines Ausschusses erhalten bei Teilnahme an Ausschusssitzungen, die am Tage einer Aufsichtsratssitzung stattfinden, kein Sitzungsgeld.
Die Teilnahme an einer kurzen fernmündlichen Konsultation und Beschlussfassung zu Einzelfragen gilt nicht als Sitzungsteilnahme.’
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Angaben zu den unter Tagesordnungspunkt 5 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten:
Klaus Papenburg, Halle/Saale Mitglied des Vorstands der GP Günter Papenburg AG
Persönliche Daten:
Geburtsjahr: |
1970 |
Geburtsort: |
Großburgwedel |
Nationalität: |
deutsch |
Ausbildung:
Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Passau zum Diplom-Kaufmann
Beruflicher Werdegang:
1998 |
Geschäftsführer diverser Unternehmen der GP Günter Papenburg AG |
1999 – 2019 |
Mitglied im Aufsichtsrat der GP Günter Papenburg AG |
seit 2019 |
Mitglied des Vorstands der GP Günter Papenburg AG |
Besondere Kenntnisse und Erfahrungen für die Aufsichtsratstätigkeit:
Herr Papenburg verfügt aufgrund seiner wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulbildung über besondere Fachkenntnisse in wirtschaftlicher
Hinsicht und konnte als Unternehmer und langjähriger Geschäftsführer in diversen Gesellschaften des Maschinenbaus, der Baustoffindustrie,
des Baugewerbes und des Transportwesens reichhaltige Erfahrungen in der Unternehmensführung sammeln, die er bei der Beratung
des Salzgitter-Konzerns einbringen kann.
Frank Klingebiel, Salzgitter Hauptamtlicher Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt Salzgitter
Persönliche Daten:
Geburtsjahr: |
1964 |
Geburtsort: |
Salzgitter-Bad |
Nationalität: |
deutsch |
Ausbildung:
1984 – 1987 |
Ausbildung für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes in der Bundesvermögensverwaltung; Fachhochschulabschluss:
Diplom-Finanzwirt
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Beruflicher Werdegang:
1987 – 1988 |
Bundesvermögensamt Soltau (Liegenschaften) |
1988 – 1989 |
Grundwehrdienst |
1989 – 1994 |
Landkreis Goslar (Personalwesen und Kommunalaufsicht) |
1994 – 1997 |
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr (Eich- und Messwesen, öffentliches Preisrecht) |
1997 – 2006 |
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport (Oberste Finanzaufsicht über Landkreise und kreisfreie Städte, Verwaltung
des Bedarfszuweisungsfonds von 100 Mio. EUR/Jahr nach dem niedersächsischen Finanzausgleichsgesetz)
|
seit 2006 |
Hauptamtlicher Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt Salzgitter |
Sonstige Tätigkeiten:
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* |
Vizepräsident der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)
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* |
Mitglied im Präsidium des Deutschen Städtetages (DST) und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB)
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* |
Vizepräsident des Niedersächsischen Städtetages (NST)
|
* |
Mitglied in verschiedenen Verbandsgremien, Stiftungsgremien und regionalen Beiräten
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Besondere Kenntnisse und Erfahrungen für die Aufsichtsratstätigkeit:
Herr Klingebiel erwarb durch Ausbildung und Fachhochschulstudium besondere verwaltungswissenschaftliche Fachkenntnisse sowie
in seiner langjährigen Tätigkeit in verschiedenen Bereichen der Verwaltung – seit langem in hochrangiger Funktion – reiche
Erfahrung im Ausgleich verschiedener Interessen und ist daher in besonderer Weise in der Lage, bei der Beratung des Vorstands
durch den Aufsichtsrat die Interessen der am Unternehmen beteiligten Stakeholder bei Bedarf in Einklang zu bringen.
Anmeldung und weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung
Da die Durchführung von Veranstaltungen wie die einer Hauptversammlung mit physischer Präsenz ihrer Teilnehmer wegen der COVID-19-Pandemie
gegenwärtig nicht zulässig ist und aufgrund der anhaltenden Infektionsgefahr und Gesundheitsgefährdungen auch in den nächsten
Monaten voraussichtlich nicht zulässig sein wird, hat der Vorstand gemäß § 1 Absatz 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie1 beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung 2021 als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Dem hat der Aufsichtsrat zugestimmt.
Damit soll sichergestellt werden, dass die Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 2020 und
des Lageberichts mit den Erläuterungen des Vorstands an die Hauptversammlung sowie die anstehenden Beschlussfassungen der
Hauptversammlung nicht auf unbestimmte Zeit hinausgeschoben werden und dass die Aktionäre möglichst zeitnah über die aktuelle
Lage des Unternehmens informiert werden.
Die Hauptversammlung wird somit ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten. Die Aktionäre
haben jedoch die Möglichkeit, die gesamte Versammlung im Internet zu verfolgen, im Vorfeld Fragen zu stellen und ihre Stimme
abzugeben. Im Folgenden wird erläutert, was dazu erforderlich ist:
1 COVID-19-Pandemie-Maßnahmen-Gesetz vom 27. März 2020, BGBl. I 2020, 570, zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes zur
weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Patentrecht (GesRGenRCOVMVV) vom 22. Dezember 2020, BGBl.
2020 Teil I, 3328, 3332, in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 20. Oktober 2020, BGBl. I 2020, 2258,
zuletzt geändert durch Art. 12 GesRGenRCOVMVV.
1. |
Voraussetzung für die Verfolgung der gesamten virtuellen Hauptversammlung im Internet und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Verfolgung der gesamten virtuellen Hauptversammlung im Internet und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 12. Mai 2021 unter der Adresse
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Salzgitter AG c/o Computershare Operations Center 80249 München anmeldestelle@computershare.de Fax-Nr. +49 (0) 89 30903-74675
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in Textform angemeldet und ihre Berechtigung durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch
das depotführende Institut nachgewiesen haben. Ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach § 67c Abs. 3 AktG reicht aus. Zur Fristwahrung
ist der Eingang der Anmeldung und des Nachweises an der obigen Adresse maßgeblich. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich
auf den Beginn des 28. April 2021 (0:00 Uhr) – im Folgenden ‘Nachweisstichtag’ – zu beziehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Berechtigung zur Verfolgung der gesamten Hauptversammlung im Internet und die
Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes auf den Nachweisstichtag erbracht hat. Mit der Anmeldung geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher, so dass Aktionäre auch nach erfolgter
Anmeldung und Erbringung des Nachweises des Anteilsbesitzes weiterhin jederzeit frei über ihre Aktien verfügen können. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Verfolgung der Hauptversammlung
und Stimmrechtsausübung berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußert haben. Aktionäre, die ihre Aktien
erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, sind zur Verfolgung der gesamten Hauptversammlung im Internet und zur Ausübung
des Stimmrechts nicht berechtigt.
Die Aktionäre können die Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises durch ihr depotführendes Institut vornehmen lassen;
dazu ist das Institut rechtzeitig mit der Anmeldung zu beauftragen. Das Institut übernimmt die erforderliche Anmeldung und
bestätigt der oben genannten Stelle den maßgeblichen Anteilsbesitz. Die angemeldeten Aktionäre erhalten daraufhin eine Stimmrechtskarte
für die Hauptversammlung zugesandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Stimmrechtskarte sicherzustellen, empfehlen wir, die Anmeldung
möglichst frühzeitig vorzunehmen. Die Stimmrechtskarte enthält die Angaben, die für den Zugang zur Verfolgung der Versammlung
im Internet, zur Einreichung von Fragen und zur Ausübung des Stimmrechts benötigt werden.
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2. |
Ausübung des Stimmrechts
Zur Ausübung des Stimmrechts haben die Aktionäre folgende Möglichkeiten:
* |
Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
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* |
Briefwahl
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* |
Bevollmächtigung eines Dritten, der das Stimmrecht durch Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder per
Briefwahl ausüben kann.
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Diese Möglichkeiten werden im Folgenden näher erläutert. Damit in der Hauptversammlung ein hoher Anteil des Grundkapitals
vertreten ist, bitten wir, das Stimmrecht durch Nutzung von einer der nachfolgend beschriebenen Möglichkeiten auszuüben.
a) |
Ausübung des Stimmrechts durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
Wir bieten den Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung ihres Stimmrechts in
der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Auch hierzu sind zunächst eine rechtzeitige Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes
wie unter Ziffer 1. beschrieben und dann die Erteilung einer Vollmacht erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Es wird gebeten, für die Vollmachtserteilung das der Stimmrechtskarte beigefügte Vollmachtsformular zu verwenden. Bei der
Vollmachtserteilung müssen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht
für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß
abzustimmen.
Es besteht die Möglichkeit, die Vollmacht mit den Weisungen entweder bis spätestens 18. Mai 2021, 24:00 Uhr (Eingang) per Post, per Telefax oder per E-Mail an die Adresse
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Salzgitter AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax-Nr. +49 (0) 89 30903-74675 Salzgitter-HV2021@computershare.de
|
zu senden oder der Gesellschaft über den elektronischen Online-Service unter der Internetadresse
https://www.salzgitter-ag.com/Hauptversammlung |
unter Verwendung der mit der Stimmrechtskarte übersandten Zugangsdaten zu übermitteln. Über den elektronischen Online-Service
können Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft noch während der Hauptversammlung bis zum Ende
der Abstimmung erteilt oder geändert werden. Der Versammlungsleiter wird das Ende der Abstimmung einige Zeit vorher ankündigen.
Zum angekündigten Zeitpunkt des Endes der Abstimmung wird der Online-Service für die Abstimmung geschlossen. Auch nach Erteilung der Vollmacht kann der Aktionär weiterhin frei über seine Aktien verfügen.
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b) |
Ausübung des Stimmrechts per Briefwahl
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht auch schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben (Briefwahl). Auch hierzu
sind zunächst eine rechtzeitige Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes wie unter Ziffer 1. beschrieben erforderlich.
Zur schriftlichen Stimmabgabe wird gebeten, das der Stimmrechtskarte beigefügte Briefwahlformular zu verwenden. Es besteht
die Möglichkeit, die Stimmabgabe entweder schriftlich bis spätestens 18. Mai 2021, 24:00 Uhr (Eingang) per Post, per Telefax oder per E-Mail an die Adresse
|
Salzgitter AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax-Nr. +49 (0) 89 30903-74675 Salzgitter-HV2021@computershare.de
|
zu senden oder der Gesellschaft über den elektronischen Online-Service unter der Internetadresse
https://www.salzgitter-ag.com/Hauptversammlung |
unter Verwendung der mit der Stimmrechtskarte übersandten Zugangsdaten zu übermitteln. Über den elektronischen Online-Service
kann die Stimmabgabe per Briefwahl noch während der Hauptversammlung bis zum Ende der Abstimmung erteilt oder geändert werden.
Der Versammlungsleiter wird das Ende der Abstimmung einige Zeit vorher ankündigen. Zum angekündigten Zeitpunkt des Endes der
Abstimmung wird der Online-Service für die Abstimmung geschlossen. Auch nach Stimmabgabe per Briefwahl kann der Aktionär weiterhin frei über seine Aktien verfügen.
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c) |
Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte
Die Aktionäre können ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl zur Ausübung ihrer Stimmrechte
bevollmächtigen. Auch hierzu sind zunächst eine rechtzeitige Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes wie unter Ziffer
1. beschrieben erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform,
es sei denn, die Vollmachtserteilung erfolgt an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder an im Hinblick auf die
Stimmrechtsausübung nach den aktienrechtlichen Bestimmungen diesen gleichgestellte Personen. Es wird gebeten, für die Vollmachtserteilung
das der Stimmrechtskarte beigefügte Vollmachtsformular zu verwenden. Auch nach Erteilung der Vollmacht kann der Aktionär weiterhin jederzeit frei über seine Aktien verfügen.
Die Vollmacht kann dem Bevollmächtigten mit der Stimmrechtskarte ausgehändigt, der Gesellschaft über den elektronischen Online-Service
unter der Internetadresse
https://www.salzgitter-ag.com/Hauptversammlung |
unter Verwendung der mit der Stimmrechtskarte übersandten Zugangsdaten oder der Gesellschaft per Email unter
Salzgitter-HV2021@computershare.de |
übermittelt werden. Der Bevollmächtigte kann das Stimmrecht durch Unterbevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter (siehe Ziffer 2 a) oder im Wege der Briefwahl (siehe Ziffer 2 b) ausüben. Erteilung und Widerruf der
Vollmacht sind elektronisch vor und während der Hauptversammlung möglich.
|
|
3. |
Bild und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung
Die gesamte Hauptversammlung wird in Bild und Ton übertragen. Die Übertragung ist allen Aktionären, die sich zur Hauptversammlung
angemeldet haben, unter der Internetadresse
https://www.salzgitter-ag.com/Hauptversammlung |
unter Verwendung der mit der Stimmrechtskarte übersandten Zugangsdaten zugänglich.
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4. |
Rechte der Aktionäre
a) |
Ergänzung der Tagesordnung (§ 122 Absatz 2 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR am Grundkapital der Gesellschaft (entsprechend
185.927 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich
unter der folgenden Adresse bis zum 18. April 2021 zugegangen sein:
|
Salzgitter AG Abteilung Recht und Versicherungen Eisenhüttenstraße 99 38239 Salzgitter
|
Die Antragsteller haben dabei nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber
der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Als Nachweis hierfür ist
eine entsprechende Bestätigung durch das depotführende Institut einzureichen.
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b) |
Gegenanträge und Wahlvorschläge (§ 126 Absatz 1 und § 127 AktG)
Gegenanträge von Aktionären und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern
sind einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung (Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden) und einer
etwaigen Stellungnahme der Verwaltung über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn sie der Gesellschaft
bis zum 4. Mai 2021 mit Begründung (Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden) unter der Adresse
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Salzgitter AG Abteilung Recht und Versicherungen Eisenhüttenstraße 99 38239 Salzgitter Fax-Nr. +49 (0) 5341 21-2921 hv@salzgitter-ag.de
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zugehen und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Entsprechend bis zum 4. Mai 2021 zugegangene Gegenanträge
und Wahlvorschläge gelten als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Gegenantrag oder den Wahlvorschlag unterbreitende
Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.
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c) |
Fragerecht
Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung angemeldet haben, haben das Recht, im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen
an den Vorstand zu Angelegenheiten der Gesellschaft, den rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen
Unternehmen sowie zur Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu richten, soweit die erbetene
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Entsprechende Fragen sind der Gesellschaft bis spätestens 17. Mai 2021, 24:00 Uhr über den elektronischen Online-Service unter der Internetadresse
https://www.salzgitter-ag.com/Hauptversammlung |
unter Verwendung der mit der Stimmrechtskarte übersandten Zugangsdaten zu übermitteln. Der Vorstand entscheidet – entsprechend
der gesetzlichen Regelung- nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er die Fragen beantwortet. Die Beantwortung erfolgt ausschließlich
in der Hauptversammlung.
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d) |
Widerspruchsmöglichkeit
Aktionäre, die ihr Stimmrecht per Briefwahl oder durch Bevollmächtigte ausgeübt haben, haben von Beginn der Hauptversammlung
an bis zum Ende der Hauptversammlung die Möglichkeit, über den elektronischen Online-Service unter der Internetadresse
https://www.salzgitter-ag.com/Hauptversammlung |
unter Verwendung der mit der Stimmrechtskarte übersandten Zugangsdaten gegen einzelne Beschlüsse der Hauptversammlung Widerspruch
einzulegen.
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5. |
Veröffentlichungen auf der Internetseite
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen, Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen
im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind unter der Internetadresse
https://www.salzgitter-ag.com |
abrufbar.
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6. |
Hinweise zum Datenschutz
Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten ihrer Aktionäre
und etwaiger Aktionärsvertreter. Diese Daten umfassen insbesondere den Namen, den Wohnort bzw. die Anschrift, eine etwaige
E-Mail-Adresse, den jeweiligen Aktienbestand, die Stimmrechtskartennummer und die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmacht.
Je nach Lage des Falls kommen auch weitere personenbezogene Daten in Betracht.
a) |
Verantwortlicher, Zweck und Rechtsgrundlage
Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Der Zweck der Datenverarbeitung ist, den Aktionären
und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für
die Datenverarbeitung ist Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie zur Wahrung berechtigter
Interessen Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f), um eine ordnungsgemäße Durchführung der virtuellen Hauptversammlung zu gewährleisten.
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b) |
Empfänger
Die Gesellschaft beauftragt anlässlich ihrer Hauptversammlung verschiedene Dienstleister und Berater, die von der Gesellschaft
nur solche personenbezogenen Daten erhalten, die zur Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die Dienstleister
und Berater verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten
im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt.
|
c) |
Speicherungsdauer
Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes
Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung.
Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht.
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d) |
Betroffenenrechte
Die zur Hauptversammlung angemeldeten Aktionäre und Aktionärsvertreter haben unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen
ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht mit Blick auf ihre personenbezogenen Daten
bzw. deren Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Kapitel III DSGVO. Außerdem steht ihnen ein Beschwerderecht
bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu.
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Kontaktdaten
Die Kontaktdaten der Gesellschaft lauten:
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Salzgitter AG Eisenhüttenstraße 99 38239 Salzgitter
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Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
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datenschutz.holding@salzgitter-ag.de Telefon: +49 (0) 5341 21-01
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oder unter folgender Adresse:
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Salzgitter AG Datenschutzbeauftragter Eisenhüttenstraße 99 38239 Salzgitter
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7. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die Gesamtzahl der Aktien und die Gesamtzahl der Stimmrechte jeweils
60.097.000. Es bestehen keine unterschiedlichen Gattungen von Aktien.
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Salzgitter, im April 2021
Salzgitter Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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