Logwin AG
Gesellschaftssitz: L-6776 Grevenmacher, ZIR Potaschberg, 5, an de Längten, R.C.S. Luxemburg Nr. B 40.890
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 08. April 2020
Mitteilung an alle Aktionäre
Hiermit wird allen Aktionären der Logwin AG (‘die Gesellschaft’) mitgeteilt, dass eine
Ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft
am 08. April 2020 um 10.00 Uhr
im Novotel Luxembourg Kirchberg, 6, Rue du Fort Niedergrünewald, L-2226 Luxemburg,
stattfinden wird.
Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 der Logwin AG
1| |
Genehmigung der Geschäftsordnung der Hauptversammlungen
Der Verwaltungsrat schlägt vor die Geschäftsordnung für Hauptversammlungen der Aktionäre der Logwin AG zu genehmigen.
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Vorlage des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr
Eine Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht erforderlich.
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3| |
Vorlage der Berichte des Verwaltungsrats für das am 31. Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr
Eine Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht erforderlich.
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4| |
Vorlage des Berichts des Abschlussprüfers (Réviseur d’entreprises agréé) für das am 31. Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr
Eine Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht erforderlich.
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5| |
Genehmigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr sowie der
Berichte des Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr
sowie die Berichte des Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers für das Jahr 2019 zu genehmigen.
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6| |
Verwendung des Ergebnisses für das am 31. Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von 39.243.240 EUR wie folgt zu verwenden:
(i) Zuführung in das Agio: 39.243.240 EUR und
(ii) eine Ausschüttung von 3,50 EUR je Aktie an die Aktionäre.
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7| |
Genehmigung der Grundsätze der Vergütung für den Verwaltungsrat der Logwin AG
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Grundsätze der Vergütung für den Verwaltungsrat der Logwin AG zu genehmigen.
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8| |
Vorlage des Vergütungsberichts der Logwin AG für das am 31. Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr
Gemäß Artikel 7ter (4), Absatz 2 des Gesetzes vom 24. Mai 2011 über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten
Gesellschaften, wird der Vergütungsbericht der Logwin AG für das am 31. Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr zur Erörterung
in der Hauptversammlung vorgelegt. Eine Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht erforderlich.
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9| |
Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder für die Ausübung ihrer Mandate während des am 31. Dezember 2019 beendeten Geschäftsjahres
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Verwaltungsratsmitgliedern für die Ausübung ihrer Mandate während des am 31. Dezember
2019 beendeten Geschäftsjahres Entlastung zu erteilen.
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10| |
Bestellung von Verwaltungsratsmitgliedern – Statutarische Ernennung:
Bestellung von
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Herrn Dr. Antonius Wagner
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b. |
Herrn Sebastian Esser
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c. |
Herrn Andreas Kurtze
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d. |
Herrn Philippe Prussen
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zu Mitgliedern des Verwaltungsrats mit einer Mandatsdauer bis zum Ablauf der ordentlichen Jahreshauptversammlung 2021
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Herren Dr. Wagner, Esser, Kurtze und Prussen zu Mitgliedern des Verwaltungsrats der Logwin
AG mit einer Mandatsdauer bis zum Ablauf der ordentlichen Jahreshauptversammlung 2021 zu bestellen.
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11| |
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG Luxembourg, Société coopérative, mit Sitz in L-1855
Luxembourg-Kirchberg, 39, Avenue John F. Kennedy, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und Konzernjahresabschluss für
das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen.
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12| |
Vergütung der nicht exekutiven Verwaltungsratsmitglieder
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Vergütung der nicht exekutiven Verwaltungsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2020 auf
insgesamt 120.000 EUR festzusetzen.
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Anwesenheits- und Mehrheitsbedingungen
Bei der ordentlichen Hauptversammlung ist keine Anwesenheitsmehrheit erforderlich. Die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung
werden mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
Grundkapital, Stimm- und sonstige Rechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 131.300.000 EUR und ist eingeteilt in 2.884.395 Namensaktien.
Jede Aktie gewährt eine Stimme, die Gesamtzahl der Stimmen beträgt somit zum Zeitpunkt der Einberufung 2.884.395. Nach Kenntnis
der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung keine Aktie vom Stimmrecht ausgeschlossen.
Aktionäre, die mindestens fünf Prozent (5%) des gezeichneten Aktienkapitals halten, können nach dem Luxemburgischen Gesetz
vom 24. Mai 2011 über die Ausübung verschiedener Aktionärsrechte in Hauptversammlungen börsennotierter Gesellschaften (‘Gesetz
über Aktionärsrechte’) die Aufnahme eines oder mehrerer Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung verlangen und haben
das Recht, Beschlussvorschläge bezüglich der Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung einzureichen. Ein entsprechender schriftlicher
Antrag muss der Gesellschaft, zusammen mit einer Begründung oder mit einem Beschlussvorschlag, auf postalischem oder auf elektronischem
Weg an folgende Adresse mitgeteilt werden:
Logwin AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Fax: +49 (0)89 210 27 298 antraege@linkmarketservices.de
Der Antrag hat die Adressdetails des Absenders zur Bestätigung des Eingangs des Verlangens bei der Gesellschaft zu beinhalten.
Das entsprechende Verlangen hat der Gesellschaft spätestens am 17. März 2020 zuzugehen.
Teilnahmebedingungen
Gemäß dem vorgenannten Gesetz über Aktionärsrechte dürfen nur Aktionäre an der Hauptversammlung teilnehmen und abstimmen,
die mit Ablauf des 25. März 2020 (24:00 Uhr MEZ) (‘Luxemburgischer Stichtag’) Aktionäre der Gesellschaft sind. Etwaige Änderungen
hinsichtlich ihres Aktienbesitzes nach dem Luxemburgischen Stichtag werden bei der Bestimmung der Teilnahme- und/oder Stimmberechtigung
bei der Hauptversammlung nicht berücksichtigt.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
vor der jeweiligen Hauptversammlung in Textform in deutscher, englischer oder französischer Sprache angemeldet und gegebenenfalls
der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme nachgewiesen haben.
Im Interesse der Aktionäre und im Einklang mit der Satzung wurde der Zeitpunkt, bis zu dem ein Einreichen der Anmeldung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung möglich ist, über den Luxemburgischen Stichtag hinaus verlängert. Die Anmeldung muss der
Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse demnach bis spätestens am 2. April 2020 zugehen:
Logwin AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Fax: +49 (0)89 210 27 288 agm@linkmarketservices.de
Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erfolgt durch Eintrag
in das Aktienregister. Es ist der Satzung der Gesellschaft entsprechend die Verpflichtung jedes Aktionärs der Gesellschaft,
seine ordnungsgemäße Eintragung in das Aktionärsregister sicherzustellen.
Falls eine Bank oder anderes Unternehmen, das als Depotstelle tätig ist, im Aktienregister eingetragen ist, muss diese, falls
dies noch nicht erfolgt ist, schriftlich bestätigen, dass die jeweiligen Aktien zu ihrem eigenen Vermögen, und nicht zu dem
eines ihrer Kunden gehört. Falls diese Bestätigung nicht gegeben wird, kann die Gesellschaft die Ausübung der Rechte an diesen
Aktien aussetzen, bis ihr bestätigt wird, dass der oder die rechtmäßige(n) Inhaber der Aktien im Aktienregister eingetragen
ist, beziehungsweise sind. Diese Bestätigung muss der Gesellschaft unter der oben stehenden Adresse ebenfalls spätestens bis
zum 2. April 2020 zugehen.
Den zur Teilnahme berechtigten Personen werden nach fristgerechter Anmeldung Eintrittskarten zugeschickt, auf deren Rückseite
ein Vollmachtsformular abgedruckt ist.
Vollmachtserteilung
Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Zu diesem Zweck müssen diese Aktionäre sich, wie in den Teilnahmebedingungen
beschrieben, bis zum 2. April 2020 anmelden. Bevollmächtigte werden unter Vorlage der Eintrittskarte und einer rechtmäßig
erteilten Vollmacht zur Teilnahme an der Hauptversammlung zugelassen.
Stimmrechtsvertreter
Die Logwin AG möchte den Aktionären die Wahrnehmung ihrer Rechte erleichtern und bietet an, von der Gesellschaft benannte
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisung erteilen möchten, können hierzu das auf der Rückseite der
Eintrittskarte zu der Hauptversammlung abgedruckte Formular zur Erteilung der Vollmacht und Weisungen zu den abstimmungsfähigen
Punkten der Tagesordnung verwenden. Zu diesem Zweck müssen diese Aktionäre sich, wie in den Teilnahmebedingungen beschrieben,
bis zum 2. April 2020 anmelden. Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Formular. Das ausgefüllte und unterschriebene
Formular muss spätestens am Dienstag, 7. April 2020, an folgender Anschrift auf postalischem oder elektronischem Weg eingehen:
Logwin AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Fax: +49 (0)89 210 27 288 agm@linkmarketservices.de
Vollmachten sind schriftlich zu erteilen. Falls die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden,
müssen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist eine solche Vollmacht
ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres Stimmrechts von einem anderen Bevollmächtigten als den weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten lassen möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht ein Formular auf
der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt
wird.
Hinweis zu den Unterlagen der Hauptversammlung
Der vollständige und ungekürzte Text der nachfolgenden Unterlagen der Hauptversammlung sind auf Nachfrage an folgender Anschrift
auf postalischem oder elektronischem Weg erhältlich:
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Einladung zur Hauptversammlung (einschließlich der Beschlussvorläge);
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Geschäftsordnung für Hauptversammlungen der Aktionäre;
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Jahresabschluss und des Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr;
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Berichte des Verwaltungsrats für das am 31. Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr;
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Bericht des Abschlussprüfers (Réviseur d’entreprises agréé) für das am 31. Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr;
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Grundsätze der Vergütung für den Verwaltungsrat;
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Vergütungsbericht für das am 31. Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr
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Logwin AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Fax: +49 (0)89 210 27 288 agm@linkmarketservices.de
Des Weiteren stellt die Gesellschaft ihren Aktionären während eines ununterbrochenen Zeitraums, ab dem Tag dieser Einladung
bis zum Tag der Hauptversammlung (einschließlich) die oben genannten Unterlagen sowie das Vollmachtsformular und das Formular
für Stimmrechtsvertreter auf ihrer Internetseite
www.logwin-logistics.com
zur Verfügung.
Hinweis zur Information über die Hauptversammlung
Informationen bezüglich der Hauptversammlung können auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.logwin-logistics.com
abgerufen werden. Anfragen zu den Dokumenten richten Sie bitte an:
Logwin AG Investor Relations ZIR Potaschberg 5, an de Längten L-6776 Grevenmacher
Luxemburg, Im März 2020
Logwin AG
Der Verwaltungsrat
Logwin AG ZIR Potaschberg | 5, an de Längten 6776 Grevenmacher | Luxemburg Tel. +352 71 96 90-1112 | Fax +352 71 96 90-1359 ir-info@logwin-logistics.com | www.logwin-logistics.com Logwin-Aktie WKN A2DR54 | ISIN LU1618151879
R.C.S. Luxemburg Nr. B 40.890
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