DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG
DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.05.2022 in Frankfurt am Main / Virtuelle Hauptversammlung mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
II.
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Erfolgsunabhängige Vergütung | Bemessungsgrundlage/Parameter |
Grundvergütung | Fixe vertraglich vereinbarte Vergütung, die in zwölf monatlichen Raten ausbezahlt wird. |
Nebenleistungen | Bereitstellung eines Dienstwagens, die Fortführung der bestehenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung),
der Abschluss einer Unfall- und Invaliditätsversicherung im Rahmen einer Gruppenunfallversicherung sowie eine Vergütungsfortzahlung
bei Krankheit oder Unfall und ein Sterbegeld. Zudem erstattet die Gesellschaft dem Vorstandsmitglied -Kosten einer privaten Altersvorsorge bis zur Höhe des maximalen freiwilligen monatlichen Beitrages in der gesetzlichen Rentenversicherung. |
Versorgungsaufwand | Der Versorgungsaufwand setzt sich aus einer Beteiligung an Beiträgen zu einer freiwilligen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und der Pflegeversicherung in entsprechender Anwendung des § 257 SGB V und § 61 SGB XI zusammen. |
Erfolgsabhängige Vergütung | Bemessungsgrundlage/Parameter |
Tantieme (Short-Term Incentive) | Die einjährige, variable Vergütung besteht aus einem Zielbetrag, der abhängig von der Erfüllung bestimmter Leistungskriterien ausbezahlt wird. |
Begrenzung/Cap:
das Doppelte des Zielbetrags |
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Leistungskriterien:
Für Herrn Tim Brückner: 1. Qualitative Ziele Ausbau der Digitalisierung im Unternehmen, auch in Bezug auf Reporting und Treasury Management System Weitere Stabilisierung des Teams auch unter COVID-19 Bedingungen; Start des EPRA Sustainability Rating Projekts mit dem Ziel, in Zukunft ein Nachhaltigkeitsrating zu erhalten Optimierung der Dienstleister- und Kostenstruktur Optimierung des Accountings Optimierung der Gesellschafterstrukturen 2. Quantitative Ziele Steigerung des FFO gegenüber 2019 um mind. 10 % Reduzierung der Finanzierungskosten der DEMIRE AG |
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Erfolgsabhängige Vergütung | Bemessungsgrundlage/Parameter |
Tantieme (Short-Term Incentive) |
Leistungskriterien:
Für Herrn Ingo Hartlief: 1. Qualitative Ziele Implementierung eines wirksamen COVID-19 Krisen-Managements (z. B. konstantes Monitoring der Mietverhältnisse) Optimierung Kostenstruktur (Immobilien-, Finanzierungs-, Struktur- und Verwaltungskostenebene) Weiterentwicklung des Forderungsmanagements Verbesserung des Risikomanagements und Zertifizierung nach ICG Erfolgreiche Repositionierung von Single-Tenant-Objekten 2. Quantitative Ziele Steigerung des FFO gegenüber 2019 um mind. 10 % Weiterentwicklung des Unternehmens mit dem Ziel einer Dividendenfähigkeit Schaffung von Liquidität i. H. v. mind. EUR 200 Mio. Vermietungen in einer Größenordnung von mind. 100.000 qm (Neuabschlüsse und Verlängerung von Altmietverträgen) |
Auszahlung:
Am Ende des Monats, in dem der Jahresabschluss der Gesellschaft des Vorjahres festgestellt wird. |
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Erfolgsabhängige Vergütung | Bemessungsgrundlage/Parameter |
Virtuelles Aktienoptionsprogramm (Long-Term Incentive) |
Tranche 2019 (LTI 2019/2023)
Begrenzung/Cap: Wird durch einen im Vertrag festgeschriebenen jährlichen Zuteilungsbetrag begrenzt. Zudem ist der tatsächliche Auszahlungsbetrag von der langfristigen Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft abhängig und wird auf einen für das jeweilige Vorstandsmitglied individuell festgelegten Maximalbetrag begrenzt (für Herrn Ingo Hartlief auf einen Maximalbetrag von EUR 220.000 brutto und für Herrn Tim Brückner auf einen Maximalbetrag von EUR 75.000 brutto). |
Leistungskriterien:
Für das Teilziel jährliche Aktienkurssteigerung gilt eine Hürde von 7 % p. a. und ein Maximalwert von 14 % p. a. Für das Teilziel relativer Total Shareholder Return ein Maximalwert von 10 Prozentpunkten und eine Hürde von Minus 10 Prozentpunkten. |
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Auszahlung:
Nach Ablauf von vier Jahren in Abhängigkeit von dem Erreichen vorab festgelegter Performance-Ziele und des Aktienkurses. |
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Erfolgsabhängige Vergütung | Bemessungsgrundlage/Parameter |
Virtuelles Aktienoptionsprogramm (Long-Term Incentive) |
Tranchen ab 2020 (LTI 2020/2024) (LTI 2021/2025)
Begrenzung/Cap: Wird durch einen im Vertrag festgeschriebenen jährlichen Zuteilungsbetrag begrenzt. Eine Erdienung von mehr als 100 % der gewährten Aktienoptionen (= auch als Performance Share Units (PSUs) bezeichnet) ist nicht vorgesehen. Unabhängig von der Zielerreichung bzw. der Anzahl an erdienten PSUs ist die maximale Auszahlung pro PSU auf 250 % des Kurses bei Gewährung begrenzt. |
Leistungskriterien:
50 % jährliche Aktienkurssteigerung 50 % Relative Total Shareholder Return Für das Teilziel jährliche Aktienkurssteigerung gilt eine Hürde von 7 % p. a. und ein Maximalwert von 14 % p. a. Für das Teilziel relativer Total Shareholder Return ein Maximalwert von 10 Prozentpunkten und eine Hürde von minus 10 Prozentpunkten. |
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Auszahlung:
Nach Ablauf von vier Jahren in Abhängigkeit von dem Erreichen vorab festgelegter Performance-Ziele und des Aktienkurses. |
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Erfolgsabhängige Vergütung | Bemessungsgrundlage/Parameter |
Virtuelles Aktienoptionsprogramm (Long-Term Incentive) |
Tranchen ab 2020 (LTI 2020/2024) (LTI 2021/2025)
Begrenzung/Cap: Wird durch einen im Vertrag festgeschriebenen jährlichen Zuteilungsbetrag begrenzt. Eine Erdienung von mehr als 100 % der gewährten Aktienoptionen (= auch als Performance Share Units (PSUs) bezeichnet) ist nicht vorgesehen. Unabhängig von der Zielerreichung bzw. der Anzahl an erdienten PSUs ist die maximale Auszahlung pro PSU auf 250 % des Kurses bei Gewährung begrenzt. |
Leistungskriterien:
50 % jährliche Aktienkurssteigerung 50 % Relative Total Shareholder Return Für das Teilziel jährliche Aktienkurssteigerung gilt eine Hürde von 7 % p. a. und ein Maximalwert von 14 % p. a. Für das Teilziel relativer Total Shareholder Return ein Maximalwert von 10 Prozentpunkten und eine Hürde von minus 10 Prozentpunkten. |
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Auszahlung:
Nach Ablauf von vier Jahren in Abhängigkeit von dem Erreichen vorab festgelegter Performance-Ziele und des Aktienkurses. |
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Sonstige Vergütungsregelungen | Bemessungsgrundlage/Parameter |
Maximalvergütung | Erst im Rahmen der Änderungsvereinbarungen vom 26. Mai 2021 vorgesehen. |
Abfindungs-Cap | Die Abfindung darf den Betrag von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Vertrages vergüten (‘Abfindungs-Cap’). Für die Berechnung des Abfindungs-Caps wird auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres sowie gegebenenfalls die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt. |
Malus- und Clawback Regelung | Teilweise oder vollständige Reduzierung bzw. Rückforderung der variablen Vergütung ist möglich. |
Vergütung für weitere Mandate innerhalb und außerhalb der DEMIRE-Gruppe | Etwaige für die Wahrnehmung konzerninterner Aufsichtsratsmandate oder ähnlichen Ämtern bezogene Vergütungsleistungen werden auf das feste Jahresgehalt angerechnet. Eine gesonderte Vergütung für die Übernahme eines Vorstandsmandats bei der Fair Value REIT-AG ist nicht vorgesehen. |
DIE ERFOLGSUNABHÄNGIGEN VERGÜTUNGSELEMENTE IM DETAIL IM GESCHÄFTSJAHR 2021
Grundvergütung im Geschäftsjahr 2021
Die Grundvergütung der Vorstandsmitglieder wird in zwölf gleichen Teilbeträgen am Schluss eines jeden Kalendermonats gezahlt und stellt für die Vorstandsmitglieder ein fixes Einkommen dar. Die jährliche Grundvergütung 2021 betrug für den Vorstandsvorsitzenden Ingo Hartlief EUR 400.000,00 brutto p. a. und für den Finanzvorstand Tim Brückner EUR 240.000,00 brutto p. a.
Nebenleistungen im Geschäftsjahr 2021
Zusätzlich zur Grundvergütung stehen den Vorstandsmitgliedern Nebenleistungen zu. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang die Bereitstellung eines Dienstwagens zur dienstlichen und privaten Nutzung.
Die Gesellschaft führt zudem für die Vorstände eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) fort. Die D&O-Versicherung enthält den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestselbstbehalt von 10 % des Schadens bis jährlich zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung im Sinne des § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG.
Zudem unterhält die Gesellschaft eine Unfallversicherung im Rahmen eines Gruppen-Unfallversicherungsvertrages und zwar mit Versicherungsleistungen in Höhe von EUR 500.000 für den Todesfall und EUR 500.000 für den Invaliditätsfall. Die Versicherungsprämien werden von der Gesellschaft getragen. Im Todesfall stehen die Versicherungsleistungen entsprechend den Versicherungsbedingungen entweder einer vom Vorstand benannten Person oder den Erben zu.
Zudem erstattet die Gesellschaft dem Vorstandsmitglied Tim Brückner Kosten einer privaten Altersvorsorge bis zur Höhe des maximalen freiwilligen monatlichen Beitrages in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Bei einer vorrübergehenden Arbeitsunfähigkeit, die durch Krankheit, Unfall oder aus einem anderen vom Vorstandsmitglied nicht verschuldeten Grund eintritt, wird das feste Jahresgehalt für die Dauer von bis zu sechs Monaten seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit weitergewährt, längstens jedoch bis zur Beendigung des Vorstandsdienstvertrages. Das Vorstandsmitglied muss sich auf diese Zahlungen anrechnen lassen, was es von Kranken-, Rentenkassen oder sonstigen Versicherungen oder Versorgungswerken an Krankengeld, Krankentagegeld oder Renten erhält, soweit die Leistungen nicht ausschließlich auf den Beiträgen des Vorstandsmitglieds beruhen.
Stirbt das Vorstandsmitglied während der Dauer des Vorstandsdienstvertrages, hat dessen Ehepartner/in bzw. Lebenspartner/in im Sinne von § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz, ersatzweise die unterhaltsberechtigten Kinder als Gesamtgläubiger, Anspruch auf unverminderte Gewährung des festen Jahresgehalts für den Sterbemonat und die drei folgenden Monate, längstens jedoch bis zum Ende der regulären Laufzeit des Vorstandsdienstvertrages.
Versorgungsaufwand im Geschäftsjahr 2021
Der Versorgungsaufwand setzt sich aus einer Beteiligung an Beiträgen zu einer freiwilligen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und der Pflegeversicherung in entsprechender Anwendung des § 257 SGB V und § 61 SGB XI zusammen.
DIE ERFOLGSABHÄNGIGEN VERGÜTUNGSELEMENTE IM DETAIL IM GESCHÄFTSJAHR 2021
Die variable Vergütung setzt sich aus einem einjährigen erfolgsabhängigen Bonus (Short Term Incentive) sowie einem mehrjährigen erfolgsabhängigen Bonus (Long Termin Incentive) zusammen.
Einjährige, erfolgsabhängige Vergütung, welche im Geschäftsjahr 2021 ausgezahlt wurde (Tantieme 2020)
Grundsätzliche Ausgestaltung
Die Tantieme (Short Term Incentive) dient als variables Vergütungselement mit kurzfristiger Anreizwirkung. Die Laufzeit ist daher auf ein Jahr begrenzt. Wie ausgeführt, wird im Rahmen dieses Vergütungsberichts ausschließlich auf die im Geschäftsjahr 2020 erdiente Tantieme abgestellt, welche im Geschäftsjahr 2021 ausgezahlt wurde.
Das Short Term Incentive Programm enthält eine Regelung hinsichtlich des auszuzahlenden Maximalbetrages, wonach der Betrag der Auszahlung auf jeweils insgesamt 200 % des Zielwerts begrenzt ist. Bei Nichterfüllung der Leistungskriterien kann dieses variable Vergütungselement auch vollständig entfallen.
Leistungskriterien
Das Inaussichtstellen der Tantieme, geknüpft an für das jeweilige Geschäftsjahr festgelegten Zielvorgaben soll eine nachhaltige und langfristige Unternehmensentwicklung fördern.
Diese stehen im Einklang mit den Interessen der Stakeholder der DEMIRE AG. Für eine langfristige und nachhaltige Unternehmensentwicklung hat die Gesellschaft sich sowohl finanzielle als auch nichtfinanzielle Ziele gesetzt. Die strategischen Ziele des Unternehmens bilden die Grundlage für die Auswahl der Leistungskriterien für die variable Vergütung.
Für das Vorstandsmitglied Ingo Hartlief wurde hierbei im Geschäftsjahr 2020 in Bezug auf die Tantieme eine Zielvergütung in Höhe von EUR 190.000 brutto festgesetzt. Für das Vorstandsmitglied Tim Brückner wurde im Geschäftsjahr 2020 in Bezug auf die Tantieme eine Zielvergütung in Höhe von EUR 115.000 brutto festgesetzt.
Über die wirtschaftlichen Aspekte hinaus sollen diese weiteren Leistungskriterien auch für die Mitarbeiter des Unternehmens als sinnstiftendes Element dienen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Unternehmensinteressen von Seiten der Führungsebene vollumfänglich gewahrt und verfolgt werden.
Der Aufsichtsrat hat die Zielvorgaben für das laufende Geschäftsjahr zu beschließen.
Die im Geschäftsjahr 2020 erdiente Tantieme wurde am Ende des Monats, in dem der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2020 festgestellt wurde, an die Vorstandsmitglieder ausgezahlt – namentlich Ende April 2021. Daher ist sie der gewährten Vergütung des Geschäftsjahres 2021 im Sinne des § 162 Abs. 1 AktG zuzurechnen.
Die Tantieme für das Geschäftsjahr 2020 basiert auf dem ‘Vergütungssystem alt’. Im Zuge der Beurteilung der Zielerreichung wurden im Geschäftsjahr 2020 unter anderem folgende Leistungskriterien herangezogen:
FÜR HERRN TIM BRÜCKNER:
1. Qualitative Ziele
Ausbau der Digitalisierung im Unternehmen, auch in Bezug auf Reportings und Treasury Management System
Weitere Stabilisierung des Teams auch unter COVID-19 Bedingungen
Start des EPRA Sustainability Rating Projekts mit dem Ziel, in Zukunft ein Nachhaltigkeitsrating zu erhalten
Optimierung der Dienstleister- und Kostenstruktur
Optimierung des Accountings
Optimierung der Gesellschafterstrukturen
2. Quantitative Ziele
Steigerung des FFO gegenüber 2019 um mind. 10 %
Reduzierung der Finanzierungskosten der DEMIRE
FÜR HERRN INGO HARTLIEF:
1. Qualitative Ziele
Implementierung eines wirksamen COVID-19 Krisen-Managements (z. B. konstantes Monitoring der Mietverhältnisse)
Optimierung Kostenstruktur (Immobilien-, Finanzierungs-, Struktur- und Verwaltungskostenebene)
Weiterentwicklung des Forderungsmanagements
Verbesserung des Risikomanagements und Zertifizierung nach ICG
Erfolgreiche Repositionierung von Single-Tenant-Objekten
2. Quantitative Ziele
Steigerung des FFO gegenüber 2019 um mind. 10 %
Weiterentwicklung des Unternehmens mit dem Ziel einer Dividendenfähigkeit
Schaffung von Liquidität i. H. v. mind. EUR 200 Mio.
Vermietungen in einer Größenordnung von mind. 100.000 qm (Neuabschlüsse und Verlängerung von Altmietverträgen)
Die Zielerreichung wurde von dem Aufsichtsrat in einer Gesamtschau festgelegt. Die Geschäftsentwicklung der DEMIRE AG war im Geschäftsjahr 2020 von den Auswirkungen der Corona-Pandemie mit bestimmt Ungeachtet dessen wurden die seinerzeit vereinbarten Ziele nicht nur erfüllt, sondern sogar deutlich übertroffen, was insbesondere die Steigung der FFO, die Vermietungsleistung sowie die deutlich gesenkten Finanzierungskosten betrifft. Nach Auffassung des Aufsichtsrats ist es dem Vorstand hervorragend gelungen, das Unternehmen erfolgreich weiterzuentwickeln, was gerade in ungewöhnlichen Pandemiezeiten eine außerordentliche Herausforderung dargestellt hatte. Alle gesetzten Ziele wurden daher nicht nur erreicht, sondern weit übertroffen, die daraus erzielte Zielerrechnung beläuft sich somit auf 200 %. Die Vorstandsmitglieder haben daher im April 2021 eine Tantiemeauszahlung zu 200 % für das Geschäftsjahr 2020 erhalten.
Sowohl die gewährte Tantieme als auch die gewährten PSU entsprechen dem maßgeblichen Vergütungssystem, das den Vorstand sowohl kurz wie langfristig incentiviert. Es trägt dabei dazu bei, die langfristige Entwicklung der Gesellschaft zu fördern, Wachstum zu generieren, operative und finanzielle Kennzahlen zu verbessern und den Unternehmenswert langfristig zu steigern.
VIRTUELLES AKTIENOPTIONSPROGRAMM (LONG-TERM INCENTIVE) 2021 IM GESCHÄFTSJAHR 2021
Grundsätzliche Ausgestaltung (Tranche 2021/2025)
Den Vorstandsmitgliedern der DEMIRE AG sollen im Zuge einer langfristigen, aktienbasierten variablen Vergütung in Form eines virtuellen Aktienplans (Performance Share Plan) jährlich virtuelle Aktienoptionen (sogenannte ‘Performance Share Units’ ‘PSUs’) gewährt werden. Es ist hierbei vorgesehen, dass die Tranchen der virtuellen Aktienoptionen jeweils am 1. Januar eines Jahres gewährt werden. Die Anzahl der jährlich gewährten PSUs ermittelt sich aus einem im Vorhinein vertraglich vereinbarten, jährlichen Zuteilungsbetrag geteilt durch den durchschnittlichen Aktienkurs der DEMIRE AG 60 Handelstage vor dem 1. Januar eines jeden Jahres (‘Zeitpunkt der Gewährung’).
Die Anzahl der gewährten PSUs werden in einem Gewährungsschreiben innerhalb von vier Wochen nach Gewährung den Vorstandsmitgliedern durch den Aufsichtsrat mitgeteilt.
Die gewährten PSUs werden jeweils nach einer Performanceperiode von vier Jahren nach dem Tag der Gewährung (‘Zeitpunkt der etwaigen Erdienung’ auch als ‘Vesting’ bezeichnet) in Abhängigkeit von dem Erreichen vorab festgelegter Performance-Ziele erdient. Dabei kann sich die Anzahl der ursprünglich gewährten PSUs innerhalb eines Korridors von 0 % bis 100 % je nach erreichter Performance entwickeln. Liegt die Performance unterhalb einer definierten Hürde in den jeweils beschriebenen Zielen, sollen 0 % der gewährten PSUs erdient werden. Ab Erreichung der jeweiligen Hürde erfolgt die Erdienung von 50 % bis 100 % der gewährten PSUs.
Die Auszahlung der erdienten PSUs erfolgt in bar als Eurobetrag jeweils am 31. März des Jahres nach Vesting. Die Höhe der Auszahlung ermittelt sich aus der Anzahl der erdienten PSUs multipliziert mit dem durchschnittlichen Aktienkurs der DEMIRE AG 60 Handelstage vor ‘Vesting’. Mithilfe der langfristigen variablen Vergütung in Form des Performance-Share-Plans sollen die Interessen der Mitglieder des Vorstands und der Anteilseigner im Hinblick auf eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes noch deutlicher aufeinander ausgerichtet werden. Zudem gewährleistet der Performance Share Plan eine langfristige Bindung des Vorstands an das Unternehmen und steigert dessen Motivation.
Leistungskriterien des Performance-Share-Plans für die Tranche 2021/2025
Die Erfolgsziele des virtuellen Aktienoptionsplans bilden zu 50 % die jährliche Aktienkurssteigerung sowie zu 50 % der ‘Relative Total Shareholde Return’ (‘relativer TSR’), jeweils gemessen über die vierjährige Performanceperiode.
Nach Ablauf der vierjährigen Performanceperiode erfolgt durch den Aufsichtsrat eine Überprüfung, inwiefern die Ziele erreicht wurden. An der individuellen Zielerreichung bemisst sich sodann, ob und wie viele virtuelle Aktien tatsächlich erdient wurden. Die Erdienung der maximal möglichen Anzahl an PSUs (100 % der gewährten Anzahl an PSUs) erfolgt bei der Erreichung des vom Aufsichtsrat für jede Tranche vorab definierten Maximalwerts des Kurssteigerungsziels und des Maximalwerts des relativen TSR-Ziels. Die Erdienung von mindestens 50 % der gewährten PSUs erfolgt bei Erreichung der vom Aufsichtsrat für jede Tranche vorab definierten Kurssteigerungshürde und der relativen TSR-Hürde.
Jede Plantranche unterliegt einer Performanceperiode von vier Jahren. Die jährliche Aktienkurssteigerung wird als ‘Compound Annual Growth Rate’ über die vierjährige Performanceperiode berechnet. Der relative TSR vergleicht die Entwicklung des DEMIRE Total Shareholde Return mit der Entwicklung der Rendite des EPRA/NAREIT Developed Europe Index ex UK über die vierjährige Periode.
Zu Beginn eines jeden Jahres – zum Zeitpunkt der Gewährung (s. o.) – werden der Maximalwert und die Hürde für die jährliche Aktienkurssteigerung der DEMIRE AG durch den Aufsichtsrat festgelegt. Für die Tranche 2021 beträgt der Maximalwert 14 % per annum und die entsprechende Hürde 7 % per annum.
Ebenso werden der Maximalwert und die Hürde für die relative TSR-Performance im Vorfeld durch den Aufsichtsrat festgelegt. Der Maximalwert für den relativen TSR beträgt für die Tranche 2021 10 Prozentpunkten, die entsprechende Hürde beträgt minus 10 Prozentpunkte.
Die Erreichung des Maximalwerts sowohl des Kurssteigerungsziels als auch des TSR-Ziels führt zur Erdienung von 100 % der gewährten Anzahl an PSUs. Die Erreichung der Hürde sowohl des Kurssteigerungsziels als auch des TSR-Ziels führt zur Erdienung von 50 % der gewährten Anzahl an PSUs.
Innerhalb des Korridors zwischen Hürde und Maximalwert innerhalb des jeweiligen Ziels erfolgt die Erdienung von 50 % bis 100 % der gewährten PSUs linear. Bei einer Performance unterhalb der Hürde in den jeweiligen Zielen verfallen die gewährten PSUs jeweils.
Eine Erdienung von mehr als 100 % der gewährten PSUs ist nicht vorgesehen.
Unabhängig von der Zielerreichung bzw. der Anzahl an erdienten PSUs ist die maximale Auszahlung pro PSU auf 250 % des Kurses bei Gewährung begrenzt.
Führt die DEMIRE AG während der Laufzeit des LTI Kapitalmaßnahmen durch, die einen Einfluss auf den Wert der realen Aktien haben, wird das Vorstandsmitglied hinsichtlich der ihm gewährten PSUs wie die Inhaber realer Aktien behandelt. Wird während der Laufzeit des LTI ein Aktiensplit durchgeführt oder werden Aktien zusammengelegt, erhöht oder mindert sich die Anzahl der PSUs entsprechend den jeweiligen Regeln für den Aktiensplit bzw. Aktienzusammenlegung. Werden während der Laufzeit des LTI aus Mitteln der Gesellschaft den Aktionären Aktien (‘Gratisaktien’) gewährt, erhöht sich die Anzahl der PSUs entsprechend den Bezugsregelungen für die realen Gratisaktien.
Die Einbeziehung einer an den Aktienkurs gekoppelten Vergütungskomponente harmonisiert die Ziele und Interessen der Führungskräfte und Aktionäre.
Der den Vorständen hiermit gesetzte Anreiz, den Unternehmenswert – auch im eigenen Interesse – solide und nachhaltig zu erhöhen, wirkt sich somit zum Vorteil aller aus.
Ferner trägt die Anwendung des relativen Total Shareholder Return zur Objektivierung bei, da dieses Leistungskriterium an den Kapitalmarkt anknüpft und auch einen Vergleich mit Peers ermöglicht.
Gewährte PSUs im Geschäftsjahr 2021 (Tranche 2021/2025)
Den Vorstandsmitgliedern wurden im Geschäftsjahr 2021 insgesamt 121.027 (75.795 + 45.232) PSUs vorläufig gewährt (vertraglich vereinbarter jährlicher Zuteilungsbetrag, geteilt durch den durch den durchschnittlichen Aktienkurs 60 Handelstage vor dem Zeitpunkt der Gewährung [Erläuterung ‘Zeitpunkt der Gewährung’ s. o.]):
GEWÄHRTE PSUS IM DETAIL
Vertraglich vereinbarter jährlicher Zuteilungsbetrag | Zuteilungskurs (ø Kurs der DEMIRE-Aktie 60 Handelstage vor dem Zeitpunkt der Gewährung) |
Anzahl vorläufig zugeteilter PSUs | |
Ingo Hartlief | EUR 310.000 brutto | EUR 4,09 | 75.795 |
Tim Brückner | EUR 185.000 brutto | EUR 4,09 | 45.232 |
WEITERE VERGÜTUNGSREGELUNGEN IM GESCHÄFTSJAHR 2021
Details zu festgelegten Maximalvergütungen der Vorstände und deren Einhaltung im Geschäftsjahr 2021
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder ist der Höhe nach begrenzt. Die erfolgsabhängigen Bestandteile der Vergütung unterliegen Höchstgrenzen.
So ist für den STI (Tantieme) eine Höchstgrenze von 200 % des Zielbetrags vorgesehen.
Ferner sieht auch das LTI (virtuelles Aktienoptionsprogramm) diverse Cap-Regelungen vor.
In Bezug auf die Tranche 2019/2023 existiert eine Begrenzung durch einen im Vertrag festgeschriebenen jährlichen Zuteilungsbetrag. Zudem ist der tatsächliche Auszahlungsbetrag von der langfristigen Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft abhängig und wird auf einen für das jeweilige Vorstandsmitglied individuell festgelegten Maximalbetrag begrenzt (für Herrn Ingo Hartlief auf einen Maximalbetrag von EUR 220.000 brutto und für Herrn Tim Brückner auf einen Maximalbetrag von EUR 75.000 brutto).
Hinsichtlich der Tranchen 2020/2024 und 2021/2025 wird nicht nur der Zuteilungsbetrag durch eine im Vertrag festgeschriebene jährliche Größenordnung begrenzt. Es ist zudem auch eine Erdienung von mehr als 100 % der gewährten PSUs nicht vorgesehen. Zum dritten ist die maximale Auszahlung pro PSU – unabhängig von der Zielerreichung bzw. der Anzahl an erdienten PSUs – auf 250 % des Kurses bei Gewährung begrenzt.
Im Rahmen der nachfolgenden Darstellung wird aufgezeigt, dass die hiesigen Höchstgrenzen in Bezug auf die im Geschäftsjahr 2021 gewährten und geschuldeten variablen Vergütungen sämtlich eingehalten wurden:
Einhaltung der vorgegebenen Maximalbeträge hinsichtlich der variablen Vergütungsbestandteile im Geschäftsjahr 2021
INGO HARTLIEF – VORSTANDSVORSITZENDER SEIT 20.12.2018
in EUR brutto | Zielvergütung | Max. | Auszahlung | |
Einjährige variable Vergütung |
Tantieme 2021 (STI) |
190.000 | 380.000 | 380.000 (Tantieme für das GJ 2020 s. o.) |
Mehrjährige variable Vergütung |
Virtuelles APO (LTI) (Tranche 2021/2025) Wert der gewährten PSUs (Tranche 2021/2025) = 310.000 |
310.000 | 775.000 (Obergrenze 2,5-fach bei Auszahlung) |
– |
TIM BRÜCKNER – FINANZVORSTAND SEIT 01.02.2019
in EUR brutto | Zielvergütung | Max. | Auszahlung | |
Einjährige variable Vergütung |
Tantieme 2021 (STI) |
115.000 | 230.000 | 230.000 (Tantieme für das GJ 2020 s. o.) |
Mehrjährige variable Vergütung |
Virtuelles APO (LTI) (Tranche 2021/2025) Wert der gewährten PSUs (Tranche 2021/2025) = 185.000 |
185.000 | 462.500 (Obergrenze 2,5-fach bei Auszahlung) |
– |
Für das Geschäftsjahr 2021 wurde keine Gesamt-Maximalvergütung für den Vorstand festgelegt.
Da auch eine Gesamt-Maximalvergütung für das Geschäftsjahr 2021 nicht festgelegt worden ist, kann eine solche Überprüfung für das Geschäftsjahr 2021 nicht erfolgen.
VERGÜTUNGEN BEI VERTRAGSBEENDIGUNG IM GESCHÄFTSJAHR 2021
Abfindungsregelungen
Im Falle des wirksamen Widerrufs der Bestellung zum Vorstandsmitglied im Sinne des § 84 Abs. 3 AktG, ohne dass zugleich ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB vorliegt, der die Gesellschaft zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, und ohne dass dem Widerruf eine grobe Pflichtverletzung oder die Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsleitung im Sinne des § 84 Abs. 3 AktG zugrunde liegt, können die Vorstandsdienstverträge eine Abfindung zur Abgeltung der Restvergütungsansprüche für die Zeit bis zum regulären Ende des Vorstandsdienstvertrages vorsehen. Dabei wird höchstens eine Vertragsrestlaufzeit von zwei Jahren berücksichtigt. Die Abfindung darf den Betrag von zwei Jahresvergütungen einschließlich Nebenleistungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit vergüten (‘Abfindungs-Cap’). Für die Berechnung des Abfindungs-Caps wird auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres sowie gegebenenfalls die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt. Es werden hierbei ausschließlich die folgenden Komponenten zur Berechnung berücksichtigt:
das feste jährliche Grundgehalt
100 % der Tantieme (STI)
100 % des Zuteilungsbetrages des virtuellen Aktienoptionsprogramms (LTI)
Sollte das jeweilige Vorstandsmitglied aus ‘guten/wichtigen Gründen’ gekündigt haben, keine Verlängerung seines Vorstandsdienstvertrages erhalten haben oder sollte die Vorstandstätigkeit aufgrund von Behinderung (Invalidität), des Renteneintritts oder des Todes enden (‘Good Leaver’), so differenziert der Performance Share Plan wie folgt.
Im Falle der Behinderung (Invalidität) oder des Todes werden alle gewährten und erdienten PSUs unmittelbar zum dann gültigen Aktienkurs der DEMIRE AG ausbezahlt, unabhängig vom Grad der Zielerreichung. In den übrigen Fällen des ‘Good Leavers’ ist eine beschleunigte ratierliche Erdienung der ausstehenden bzw. gewährten PSUs vorgesehen. Es erfolgen keine Gewährungen aus weiteren Tranchen. Die Auszahlung erfolgt zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt und unabhängig vom Grad der Zielerreichung. In berechtigten Einzelfällen kann der Aufsichtsrat von diesen Regelungen abweichen.
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
In den Anstellungsverträgen werden keine nachvertraglichen Wettbewerbsverbote vereinbart. Daher ist die Zahlung einer Karenzentschädigung im Vergütungssystem nicht vorgesehen.
Change of Control
Im Falle (a) des direkten oder indirekten Erwerbs der Kontrolle der Stimmrechte der Gesellschaft von mindestens 50 % der Stimmrechte oder (b) einer vergleichbaren Situation, die die Leitungsbefugnis des Vorstands der Gesellschaft vergleichbar einschränkt, kann der Aufsichtsrat über das Fortlaufen oder die vorzeitige Beendigung des virtuellen Aktienplans sowie die Abwicklung dieser vorzeitigen Beendigung nach eigenem Ermessen entscheiden. Entscheidet der Aufsichtsrat zugunsten einer vorzeitigen Auszahlung der PSUs im Zuge eines Kontrollwechsels erfolgt diese wenn möglich unmittelbar, jedoch in keinem Fall später als drei Monate nach der Meldung des Kontrollwechsels oder einer vergleichbaren Situation. Kommt es innerhalb von zwölf Monaten nach einem Kontrollwechsel und bei Fortlaufen des virtuellen Aktienplans zu einer Einschränkung der Leitungsbefugnisse des Vorstandsmitglieds oder zu einer Reduzierung der dem Vorstandsmitglied vertraglich zugesagten Leistungen, so wird das Vorstandsmitglied im Falle einer Kündigung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kontrollwechsel hinsichtlich der Abgeltung gewährter und noch zu erdienender Instrumente als ‘Good Leaver’ behandelt (siehe unter Abfindungsregelungen).
Weitere Zusagen für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung des Anstellungsvertrages durch das Vorstandsmitglied infolge eines Kontrollwechsels (change of control) sind nicht vorgesehen.
Malus/Clawback
Nach dem ‘Vergütungssystem alt’ hat der Aufsichtsrat nach Maßgabe des § 87 Abs. 2 AktG die Möglichkeit, die Bezüge oder sonstigen Leistungen herabzusetzen.
Darüber hinaus kann der Aufsichtsrat auch nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Falle eines nachweislich wissentlichen groben Verstoßes des Vorstandsmitglieds in seiner Funktion als Mitglied des Vorstands gegen eine seiner wesentlichen Sorgfaltspflichten im Sinne des § 93 AktG oder eine seiner sonstigen wesentlichen dienstvertraglichen Pflichten die für das Geschäftsjahr, in dem der Verstoß stattgefunden hat, gewährte Tantieme und die für das Geschäftsjahr gewährten PSUs teilweise oder vollständig auf null reduzieren.
Bei der von dem Aufsichtsrat zu treffenden Ermessensentscheidung sind die Schwere des Verstoßes, dessen Folgen für die Gesellschaft (insbesondere finanzielle Schäden und Reputationsschäden) sowie der Grad des Verschuldens des Vorstandsmitglieds zur berücksichtigen. Der Aufsichtsrat wird bei seiner Ermessensentscheidung zudem den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat das Vorstandsmitglied vor einer entsprechenden Entscheidung anzuhören und ihm hierzu unter Setzung einer angemessenen Frist (‘Anhörungsfrist’) Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Eine Reduktion der variablen Vergütung um mehr als 50 % kann nur bei Vorliegen eines vorsätzlichen groben Verstoßes des Vorstandsmitglieds oder bei der Verursachung eines substanziellen Schadens erfolgen. Eine etwaige Reduzierungsentscheidung kann der Aufsichtsrat nur innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt treffen ab dem der Vorsitzende des Aufsichtsrats von den für die Reduzierungsentscheidung maßgeblichen Tatsachen Kenntnis erlangt hat (der Fristbeginn richtet sich nach § 626 Abs. 2 S. 2 BGB analog), in jedem Fall aber längstens bis zum Ablauf von drei Jahren nach dem Eintritt des groben Verstoßes. Bei Dauerverstößen ist auf den Beginn des Dauerverstoßes abzustellen. Während des Laufs der Anhörungsfrist sind die Fristen im vorstehenden Satz gehemmt (§ § 209 BGB analog).
Wurden die Tantieme oder der LTI zum Zeitpunkt der Reduzierungsentscheidung bereits ausgezahlt, hat das Vorstandsmitglied die zu viel erhaltenen Zahlungen zurückzugewähren. Die Rückzahlungspflicht beschränkt sich auf den an das Vorstandsmitglied ausgezahlten Nettobetrag.
Außerdem ist die Gesellschaft in diesem Fall berechtigt, mit sonstigen Vergütungsansprüchen des Vorstandsmitglieds aufzurechnen. Die Einrede der Entreicherung im Sinne des § 818 Abs. 3 BGB ist insoweit ausgeschlossen.
Etwaige Schadenersatzansprüche der Gesellschaft gegen das Vorstandsmitglied insbesondere aus § 93 Abs. 2 AktG sowie das Recht der Gesellschaft zum Ausspruch einer Kündigung aus wichtigem Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB bleiben hiervon unberührt.
Im Falle, dass das Vorstandsmitglied im jeweiligen Geschäftsjahr insgesamt länger als 90 Kalendertage arbeitsunfähig ist (‘Schwellenwert’), werden die Tantieme und der LTI für das jeweilige Geschäftsjahr für jeden Tag einer im jeweiligen Geschäftsjahr über den Schwellenwert hinaus andauernden oder weiteren Arbeitsunfähigkeit um 1/365stel gekürzt. Sollte das Dienstverhältnis nicht während des gesamten Geschäftsjahres bestanden haben, wird der Schwellenwert von 90 Tagen entsprechend zeitanteilig gekürzt.
Bestimmte Umstände des Ausscheidens können einen Verfall der PSUs nach sich ziehen. Im Falle von ‘Bad Leavers’ ist vorgesehen, dass alle gewährten PSUs ersatzlos entfallen. ‘Bad Leavers’ in diesem Sinne sind Vorstandsmitglieder deren Kündigung nicht auf ‘guten/wichtigen Gründen’ beruht oder deren Vorstandsvertrag aufgrund von wichtigen Gründen gekündigt wurde (z. B. § 626 BGB).
Leistungen Dritter
Im Geschäftsjahr 2021 wurden keinem Vorstandsmitglied Leistungen von einem Dritten hinsichtlich seiner Tätigkeit als Vorstandsmitglied zugesagt oder gewährt.
Vergütung für Vorstands- und/oder Aufsichtsratsmandate innerhalb und außerhalb der DEMIRE-Gruppe
Vergütungsleistungen für die Wahrnehmung etwaiger, konzerninterner Aufsichtsratsmandate oder ähnlichen Ämtern werden auf das feste Jahresgehalt angerechnet. Eine gesonderte Vergütung für die Übernahme eines Vorstandsmandats bei der Fair Value REIT-AG ist nicht vorgesehen.
Herr Tim Brückner ist seit dem 20. Mai 2019 als Vorstandsvorsitzender der Fair Value REIT-AG bestellt. Herr Ingo Hartlief ist seit dem 20. Mai 2019 als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Fair Value REIT-AG bestellt.
Es wurde im Rahmen eines Umlagevertrages mit der Fair Value REIT-AG vereinbart, dass die Gehaltsaufwendungen (fixe Vergütung) inkl. Personalnebenkosten sowie etwaige Zusatzvergütungen wie bspw. Firmenwagen von Herrn Tim Brückner anteilig der Fair Value REIT-AG weiterbelastet werden. Eine Umlage erfolgte hierbei im Verhältnis von 30 %.
Konzernfremde Vorstands- oder Aufsichtsratsmandate wurden von den Herren Ingo Hartlief und Tim Brückner im Geschäftsjahr 2021 nicht begleitet.
Vergütung der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2021 im Detail
Darstellung der gewährten und geschuldeten Vergütung (einschließlich des jeweiligen relativen Anteils) der Vorstandsmitglieder Ingo Hartlief und Tim Brückner im Geschäftsjahr 2021 nach § 162 AktG
Nachfolgend werden im Rahmen der untenstehenden Tabellen die gewährten und geschuldeten festen und variablen Vergütungsbestandteile der Vorstände Ingo Hartlief und Tim Brückner im Geschäftsjahr 2021 dargestellt. Die Darstellung enthält auch den jeweiligen relativen Anteil nach § 162 AktG. Es handelt sich dabei um die im Geschäftsjahr ausbezahlte Grundvergütung, die angefallenen Nebenleistungen, den ausbezahlten Versorgungsaufwand und die im Geschäftsjahr 2021 ausbezahlte Tantieme, welche im Geschäftsjahr 2020 erdient wurde.
Zudem wird das virtuelle Aktienoptionsprogramm der Vollständigkeit halber dargestellt. Da der Vierjahreszeitraum noch nicht abgelaufen ist, sind aber im Geschäftsjahr 2021 keine diesbezüglichen Beträge gewährt oder geschuldet.
GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG gemäß § 162 AKTG IM GJ 2021
Ingo Hartlief – Vorstandsvorsitzender seit 20. Dezember 2018
in EUR brutto | in % | ||
Erfolgsunabhängige Vergütungskomponenten | |||
Erfolgsunabhängige Vergütung | Grundvergütung 2021 | 400.000,00 | 50,66 |
Nebenleistungen 2021 | 4.622,04 | 0,59 | |
Versorgungsaufwand 2021 | 4.976,88 | 0,63 | |
Summe | 409.598,92 | 51,88 | |
Erfolgsabhängige Vergütungskomponenten | |||
Einjährige variable Vergütung | Tantieme 2020 (Auszahlung im März 2021) | 380.000,00 | 48,13 |
Mehrjährige variable Vergütung | LTI 2019/2023 | – | – |
LTI 2020/2024 | – | – | |
LTI 2021/2025 | – | – | |
Summe | 380.000,00 | ||
Gesamt | |||
GESAMTVERGÜTUNG | 789.598,92 | 100,00 |
GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG gemäß § 162 AKTG IM GJ 2021
Tim Brückner – Finanzvorstand seit dem 1. Februar 2019
in EUR brutto | in % | ||
Erfolgsunabhängige Vergütungskomponenten | |||
Erfolgsunabhängige Vergütung | Grundvergütung 2021 | 240.000,00 | 46,25 |
Nebenleistungen 2021 | 18.000,00 | 3,47 | |
Versorgungsaufwand 2021 | 30.905,28 | 5,96 | |
Summe | 288.905,28 | 55,68 | |
Erfolgsabhängige Vergütungskomponenten | |||
Einjährige variable Vergütung | Tantieme 2020 (Auszahlung im März 2021) | 230.000,00 | 44,32 |
Mehrjährige variable Vergütung | LTI 2019/2023 | – | – |
LTI 2020/2024 | – | – | |
LTI 2021/2025 | – | – | |
Summe | 230.000,00 | ||
Gesamt | |||
GESAMTVERGÜTUNG | 518.905,28 | 100,00 |
Gewährte und geschuldeten Vergütung ehemaliger Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2021
Aktuell läuft für das ehemalige Vorstandsmitglied Herrn Andreas Steyer noch eine Long-Term-Incentivierungen fort, und zwar in Form eines Aktienoptionsplanes. Herrn Steyer steht hierbei eine Long-Term-Incentivierung aus dem Aktienoptionsplan 2015 zu. Im Geschäftsjahr 2015 wurden hierbei aktienbasierte Vergütungen in Form von Bezugsrechten (Aktienoptionen) an den Vorstand der DEMIRE AG sowie an einen ausgewählten Personenkreis innerhalb des DEMIRE-Konzerns ausgegeben. Bei dem Aktienoptionsprogramm handelt es sich um einen Optionsplan, der mit Eigenkapitalinstrumenten erfüllt wird (Equity-settled Share-Option-Plan). Der Optionsplan sieht ausschließlich die Möglichkeit vor, das Aktienoptionsprogramm in Aktien der DEMIRE AG zu erfüllen. Die Bilanzierung der ausgegebenen aktienkursorientierten Vergütungen erfolgt im Einklang mit IFRS 2. Voraussetzung für die Ausübung der Bezugsrechte ist, dass der Schlusskurs der Aktie im XETRA-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an dem der Ausübung des Bezugsrechts vorhergehenden Börsenhandelstag mindestens 10 % höher ist als der Basispreis. An Herrn Steyer wurden 400.000 Aktienoptionen ausgegeben. Der beizulegende Zeitwert einer Option beträgt für die erste Tranche EUR 2,74. In der Berichtsperiode kam es zu keiner Änderung der ausgegebenen Aktien im Vergleich zu der Vorperiode. Die Optionslaufzeit beträgt neun Jahre ab dem Ausgabetag. Die ersten vier Jahre sind Wartezeit. In der Berichtsperiode ist aus diesem Aktienoptionsprogramm, wie auch im Vorjahr, kein Aufwand mehr entstanden.
Für das Vorstandsmitglied Herr Ralf Kind wurden seinerzeit im Jahr 2017 und 2018 virtuelle Aktienoptionsprogramme aufgesetzt. In Höhe der eventuell noch zustehenden Restvergütung wurde eine Rückstellung gebildet, da sich die Parteien diesbezüglich noch in einer streitigen Auseinandersetzung befinden.
Ehemalige Vorstandsmitglieder haben im Geschäftsjahr 2021 keine Vergütungen erhalten.
DIE AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG IM GESCHÄFTSJAHR 2021
Grundsätzliche Ausgestaltung der Aufsichtsratsvergütung
Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat ist in § 16 der Satzung geregelt. Insofern wird sichergestellt, dass die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder stets dem von der Hauptversammlung beschlossenen Vergütungssystem entspricht. Im Sinne des § 16 der Satzung haben die Aufsichtsratsmitglieder entweder einen Anspruch auf eine feste Vergütungskomponente oder alternativ auf Sitzungsgeld. Darüber hinaus kann für Mitglieder von Ausschüssen ein Sitzungsgeld festgelegt werden. Für die Mitglieder des Aufsichtsrats kann eine jährliche, zahlbare Vergütung festgelegt werden, über deren Höhe die Hauptversammlung entscheidet. Die zuletzt beschlossene Vergütung bleibt so lange gültig, bis die Hauptversammlung eine geänderte Vergütung beschließt. Für Mitglieder von Ausschüssen kann neben der jährlich zahlbaren Vergütung ein Sitzungsgeld festgelegt werden, über dessen Höhe die Hauptversammlung entscheidet. Alternativ zu der jährlich zahlbaren Vergütung kann für die Aufsichtsratsmitglieder ein Sitzungsgeld festgelegt werden, über dessen Höhe ebenfalls die Hauptversammlung entscheidet. Der Vorsitzende erhält den dreifachen, der Stellvertreter den doppelten Betrag der jährlich zahlbaren Vergütung eines ordentlichen Aufsichtsratsmitglieds. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils eines Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten die Vergütung zeitanteilig.
Die Vergütung ist zahlbar binnen eines Monats nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahrs. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner Ersatz aller ihnen durch die Ausübung ihres Amtes entstehenden Auslagen sowie Ersatz der etwa auf ihre Vergütung und Auslagen zu entrichtender Umsatzsteuer. Die Aufsichtsratsmitglieder werden in eine im Interesse der Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organmitglieder und bestimmte Mitarbeiter einbezogen, soweit eine solche besteht. Die Prämien hierfür entrichtet die Gesellschaft. Im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. April 2021 wurde wegen des deutlich gestiegenen Arbeitsumfangs der Aufsichtsratsmitglieder, der insbesondere auf die komplexen regulatorischen Rahmenbedingungen zurückzuführen ist, sowie der damit einhergehenden zeitlichen Belastung die Aufsichtsratsvergütung mit Wirkung zum Beginn des Geschäftsjahres 2021 von bislang EUR 30.000,00 auf EUR 40.000,00 je ordentliches Aufsichtsratsmitglied festgesetzt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält hierbei das Dreifache und der stellvertretende Vorsitzende das Doppelte des vorgenannten Betrages. Eine gegebenenfalls anfallende Mehrwertsteuer auf diese Beträge wird ebenfalls gezahlt.
Details hinsichtlich der konkreten Aufsichtsratsvergütung im Geschäftsjahr 2021
Nachfolgend wird im Rahmen der untenstehenden Tabelle die den gegenwärtigen Aufsichtsratsmitgliedern im Geschäftsjahr 2021 gewährte Vergütung einschließlich des jeweiligen relativen Anteils nach § 162 AktG dargestellt. Auf eine Einbeziehung ehemaliger Aufsichtsratsmitglieder wird verzichtet, da diese im Geschäftsjahr 2021 keine Vergütung erhalten haben. Im Sinne des § 16 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ist die Aufsichtsratsvergütung binnen eines Monats nach Ablauf des Geschäftsjahres fällig. Die untenstehende Darstellung umfasst die im Geschäftsjahr 2021 ausbezahlte feste jährliche Vergütung für die Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2020. Die Zahlung von Sitzungsgeld ist nach der hiesig gewählten Vergütungsalternative nur für Mitglieder von Ausschüssen vorgesehen. Ein Sitzungsgeld ist weder im Geschäftsjahr 2020 noch im Geschäftsjahr 2021 angefallen.
GEWÄHRTE VERGÜTUNG DER AUFSICHTSRATSMITGLIEDER IM GESCHÄFTSJAHR 2021
Festvergütung | Gesamtvergütung | |||
Gegenwärtige Mitglieder des Aufsichtsrats | in EUR | in % | in EUR | in % |
Prof. Dr. Alexander Goepfert | 90.000 | 100 | 90.000 | 100 |
Frank Hölzle | 60.000 | 100 | 60.000 | 100 |
Dr. Kerstin Hennig | 30.000 | 100 | 30.000 | 100 |
INSGESAMT | 180.000 | 100 | 180.000 | 100 |
Vergleichende Darstellung nach § 162 Abs. 1 Nr. 2 AktG
Nachfolgend wird im Rahmen der untenstehenden Tabelle die jährliche Veränderung der gewährten und geschuldeten Vergütung der gegenwärtigen und früheren Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Ertragsentwicklung der Gesellschaft und der Vergütung von Arbeitnehmern auf Vollzeitäquivalenzbasis dargestellt, wobei für Letztere auf die durchschnittlichen Löhne und Gehälter der Mitarbeiter der DEMIRE AG im jeweiligen Geschäftsjahr abgestellt wird, und zwar einschließlich von etwaigen Sachbezügen, Boni, PkW, DRV-Zuschuss, Mutterschaftsgeld, Wohnkostenzuschuss usw.
VERGLEICHENDE DARSTELLUNG NACH § 162 ABS. 1 NR. 2 AKTG FÜR DIE MITGLIEDER DES VORSTANDS
Gewährte und geschuldete Vergütung 2021 | Gewährte und geschuldete Vergütung 2020 | Veränderung 2021 gegenüber 2020 |
Veränderung 2020 gegenüber 2019 |
Veränderung 2019 gegenüber 2018 |
Veränderung 2018 gegenüber 2017 |
|||||
Gegenwärtige Mitglieder des Vorstands | in EUR | in EUR | in EUR | in % | in EUR | in % | in EUR | in % | in EUR | in % |
Ingo Hartlief | 789.598,92 | 1.104.221,36 | – 314.622,44 | – 28 | 770.027 | 230 | 323.727,17 | – | – | – |
Tim Brückner | 518.905,28 | 339.143,18 | 179.762,10 | 53 | 111.213 | 49 | – | – | – | – |
Frühere Mitglieder des Vorstands | ||||||||||
Ralf Kind | – | – | – | – | – 3.418,08 | – 100 | – 667.207,76 | – 99 | 146.625,84 | 28 |
Arbeitnehmer | ||||||||||
Ø Arbeitnehmer | 106.702,89 | 95.656,46 | 11.046,43 | 12 | – 10.662,43 | – 10 | 5.628,61 | 6 | – 9.233,38 | – 8 |
Ertragsentwicklung | ||||||||||
Jahresüberschuss der DEMIRE- Gruppe (in TEUR) | 61.587 | 9.167 | 52.420 | 572 | – 70.571 | – 89 | 10.685 | 15 | 49.621 | 255 |
Jahresüberschuss der DEMIRE AG (in TEUR) | 32.843 | 29.168 | 3.675 | 13 | 26.472 | 982 | – 90.630 | – 97 | 139.095 | n.a. |
VERGLEICHENDE DARSTELLUNG NACH § 162 ABS. 1 NR. 2 AKTG FÜR DIE MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS
Gewährte und geschuldete Vergütung 2021 | Gewährte und geschuldete Vergütung 2020 | Veränderung 2021 gegenüber 2020 |
Veränderung 2020 gegenüber 2019 |
Veränderung 2019 gegenüber 2018 |
Veränderung 2018 gegenüber 2017 |
|||||
Gegenwärtige Mitglieder des Aufsichtsrats | in EUR | in EUR | in EUR | in % | in EUR | in % | in EUR | in % | in EUR | in % |
Alexander Goepfert | 90.000 | 90.000 | 0,00 | 0 | 0,00 | 0 | 0,00 | 0 | – | – |
Frank Hölzle | 60.000 | 60.000 | 0,00 | 0 | 0,00 | 0 | 0,00 | 0 | 0,00 | 0 |
Kerstin Hennig | 30.000 | 30.000 | 0,00 | 0 | 0,00 | 0 | – | – | – | – |
Frühere Mitglieder des Aufsichtsrats | ||||||||||
Hermann Wagner | – | – | – | – | – | – | 0,00 | 0 | 0,00 | 0 |
Thomas Wetzel | – | – | – | – | – | – | 0,00 | 0 | 0,00 | 0 |
Arbeitnehmer | ||||||||||
Ø Arbeitnehmer | 106.702,89 | 95.656,46 | 11.046,43 | 12 | – 10.662,43 | – 10 | 5.628,61 | 6 | – 9.233,38 | – 8 |
Ertragsentwicklung | ||||||||||
Jahresüberschuss der DEMIRE- Gruppe (in TEUR) | 61.587 | 9.167 | 52.420 | 572 | – 70.571 | – 89 | 10.685 | 15 | 49.621 | 255 |
Jahresüberschuss der DEMIRE AG (in TEUR) | 32.843 | 29.168 | 3.675 | 13 | 26.472 | 982 | – 90.630 | – 97 | 139.095 | n.a. |
III.
Weitere Angaben zur Einberufung
1. |
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 107.777.324,00 und ist eingeteilt in 107.777.324 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die grundsätzlich je eine Stimme gewähren. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung entfallen davon 2.264.728 Stückaktien auf eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Stimmrechte zustehen. |
|||||||
2. |
Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung Die Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (‘COVID-19-Gesetz‘), veröffentlicht als Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 in der zuletzt durch Art. 15 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens ‘Aufbauhilfe 2021’ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 10. September 2021 geänderten Fassung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) abgehalten. Die gesamte Hauptversammlung wird am Mittwoch, den 18. Mai 2022, ab 14:00 Uhr (MESZ) live in Bild und Ton in unserem HV-Portal unter
und dort im Bereich ‘Investor Relations‘ unter dem weiterführenden Link ‘Hauptversammlung‘ und unter dem Link
übertragen. Es können nur diejenigen Aktionäre, die sich zuvor ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben (siehe unten unter Ziffer 3 ‘Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und Nachweis des Anteilsbesitzes‘), oder ihre Bevollmächtigten die Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung in dem HV-Portal verfolgen. Darüber hinaus können Aktionäre nach den unten näher beschriebenen Bestimmungen persönlich oder durch Bevollmächtigte ihr Stimmrecht per elektronischer Briefwahl oder durch die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben sowie Fragen stellen und Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erklären. Das HV-Portal ist unter der Internetadresse
und dort im Bereich ‘Investor Relations‘ unter dem weiterführenden Link ‘Hauptversammlung‘ und unter dem Link
ab dem 27. April 2022, 0:00 Uhr (MESZ), für Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigten zugänglich. Um das HV-Portal nutzen zu können, müssen sie sich mit den Zugangsdaten anmelden, die sie nach form- und fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft zusammen mit der Zugangskarte erhalten. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung erscheinen dann auf der Benutzeroberfläche im HV-Portal. Die Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton sowie die Einräumung des Stimmrechts, des Fragerechts und der Möglichkeit zum Widerspruch berechtigen die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten nicht zur Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG (keine Online-Teilnahme). Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) ist ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2022 als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre. Wir bitten die Aktionäre daher auch in diesem Jahr um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten. |
|||||||
3. |
Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und Nachweis des Anteilsbesitzes Zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im HV-Portal und zur Ausübung der weiteren Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung, insbesondere des Stimmrechts, sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Als Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein durch den Letztintermediär ausgestellter Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das heißt auf Mittwoch, den 27. April 2022, 00:00 Uhr (MESZ), zu beziehen (sogenannter Nachweisstichtag). Die Anmeldung und der Nachweis über den Anteilsbesitz bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Die Anmeldung muss der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, den 11. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs) unter einer der folgenden Kontaktmöglichkeiten zugehen:
Nach Eingang der ordnungsgemäßen Anmeldung und des ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter einer der oben genannten Kontaktmöglichkeiten werden die Zugangsdaten für die Nutzung des HV-Portals unter
und dort im Bereich ‘Investor Relations‘ unter dem weiterführenden Link ‘Hauptversammlung‘ und unter dem Link
übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Bedeutung des Nachweisstichtags Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Berechtigung zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung und für die Ausübung der weiteren Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung, insbesondere des Stimmrechts, als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Ausübung von Aktionärsrechten in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, können Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung nur ausüben, soweit sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung. |
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4. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl Aktionäre können ihre Stimme im Wege elektronischer Kommunikation abgeben (‘elektronische Briefwahl‘). Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl sind nur die Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig entsprechend den oben unter Ziffer 3 ‘Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und Nachweis des Anteilsbesitzes‘ genannten Voraussetzungen angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes ordnungsgemäß erbracht haben. Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl sowie Änderungen hinsichtlich Ihrer Briefwahlstimmen und der Widerruf einer erfolgten Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl können über das HV-Portal unter
und dort im Bereich ‘Investor Relations‘ unter dem weiterführenden Link ‘Hauptversammlung‘ und unter dem Link
vorgenommen werden. Die Stimmabgabe über das HV-Portal ist ab dem 27. April 2022, 0:00 Uhr (MESZ), bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung am 18. Mai 2022 möglich. Bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung am 18. Mai 2022 kann im HV-Portal eine über das HV-Portal vorgenommene Stimmabgabe auch geändert oder widerrufen werden. Wird bei der elektronischen Briefwahl zu einem Tagesordnungspunkt keine ausdrückliche oder eindeutige Stimme abgegeben, so wird dies für diesen Tagesordnungspunkt als Enthaltung gewertet. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Die vorstehenden Ausführungen gelten für die Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl durch einen Bevollmächtigten entsprechend. |
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5. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Die Aktionäre können ihre Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es einer rechtzeitigen Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes entsprechend den oben unter Ziffer 3 ‘Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und Nachweis des Anteilsbesitzes‘ genannten Voraussetzungen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB); für die in § 135 AktG genannten Bevollmächtigten können Abweichungen gelten (siehe dazu noch unten). Eine Bevollmächtigung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung können bis spätestens Dienstag, den 17. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), postalisch, per E-Mail oder per Telefax an eine der oben unter Ziffer 3 ‘Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und Nachweis des Anteilsbesitzes‘ genannten Kontaktmöglichkeiten erfolgen. Wir wären Ihnen dankbar, wenn sie das hierfür vorgesehene Vollmachtsformular verwenden würden. Das Vollmachtsformular und die entsprechenden Erläuterungen werden den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung und dem ordnungsgemäßen Nachweis des Anteilsbesitzes zusammen mit der Zugangskarte übermittelt. Ein entsprechendes Formular ist zudem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
zugänglich. Ferner steht Ihnen insoweit das HV-Portal unter
und dort im Bereich ‘Investor Relations‘ unter dem weiterführenden Link ‘Hauptversammlung‘ und unter dem Link
zur Verfügung, über das die Erteilung und Änderungen der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung am 18. Mai 2022 möglich sein werden. Für Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und die übrigen in § 135 AktG genannten Bevollmächtigten gelten die gesetzlichen Regelungen gemäß § 135 AktG; bitte wenden Sie sich an den betreffenden Intermediär, die betreffende Aktionärsvereinigung oder sonstige in § 135 AktG genannte Person oder Institution, um Näheres zu erfahren. Bevollmächtigte können ebenfalls weder physisch noch im Wege elektronischer Kommunikation im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
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6. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihr Stimmrecht aufgrund Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen, wobei in der Hauptversammlung (nur) einer dieser Stimmrechtsvertreter dann das Stimmrecht für die Aktionäre ausüben wird. Auch in diesem Fall bedarf es einer rechtzeitigen Anmeldung und des ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes entsprechend den oben unter Ziffer 3 ‘Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und Nachweis des Anteilsbesitzes‘ genannten Voraussetzungen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage der vom Aktionär oder dessen Bevollmächtigten erteilten Weisungen aus. Die hierzu notwendigen Vollmachten und Weisungen können Aktionäre in Textform (§ 126b BGB) erteilen. Die Erteilung sowie Änderungen hinsichtlich der Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können bis spätestens Dienstag, den 17. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), postalisch, per E-Mail oder per Telefax an eine der oben unter Ziffer 3 ‘Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und Nachweis des Anteilsbesitzes‘ genannten Kontaktmöglichkeiten erfolgen. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie das hierfür vorgesehene Vollmachts- und Weisungsformular verwenden würden. Das Vollmachts- und Weisungsformular und die entsprechenden Erläuterungen werden den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung und dem ordnungsgemäßen Nachweis des Anteilsbesitzes zusammen mit der Zugangskarte übermittelt. Ein entsprechendes Formular ist zudem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
zugänglich. Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt eingegangene form- und fristgerechte Erklärung Vorrang. Außerdem steht Ihnen auch insoweit das HV-Portal unter
und dort im Bereich ‘Investor Relations‘ unter dem weiterführenden Link ‘Hauptversammlung‘ und unter dem Link
zur Verfügung, über das die Erteilung sowie Änderungen hinsichtlich der Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung am 18. Mai 2022 möglich sein werden. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der virtuellen Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Ebenso wenig nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Aufträge oder Weisungen zu Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.
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7. |
Angaben zu weiteren Rechten der Aktionäre Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile alleine oder zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am Grundkapital erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der virtuellen Hauptversammlung, also spätestens am Sonntag, den 17. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), unter folgender Adresse zugehen:
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. § 70 AktG findet Anwendung. Im Übrigen ist § 121 Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden. Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise wie bei der Einberufung. Ein etwaiger mit dem ordnungsgemäß gestellten Ergänzungsverlangen übermittelter zulässiger Beschlussantrag wird in der virtuellen Hauptversammlung so behandelt, als sei er in der Hauptversammlung gestellt worden, wenn der antragstellende Aktionär ordnungsgemäß zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet ist und den Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat. Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 AktG und 127 AktG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds (eine solche steht derzeit aber nicht auf der Tagesordnung) oder des Abschlussprüfers übersenden. Gegenanträge (nebst etwaiger Begründung) und Wahlvorschläge zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sind ausschließlich an eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten zu richten:
Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem Vorschlag des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs, ggf. einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter
und dort im Bereich ‘Investor Relations‘ unter dem weiterführenden Link ‘Hauptversammlung‘ und unter dem Link
zugänglich machen, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens am Dienstag, den 03. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), unter einer der oben genannten Kontaktmöglichkeiten zugehen. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären bleiben unberücksichtigt. Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft insbesondere absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Wahlvorschläge von Aktionären braucht der Vorstand außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG (Angabe von Namen, ausgeübtem Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Kandidaten zur Aufsichtsratswahl oder Abschlussprüfer) enthalten. Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge gestellt oder Wahlvorschläge unterbreitet werden. Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach Maßgabe der vorstehenden Voraussetzungen gemäß § 126 oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der antragstellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet ist und den Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat. Das Recht des Versammlungsleiters, im Rahmen der Abstimmung zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt hiervon unberührt. Sollten die Vorschläge der Verwaltung mit der notwendigen Mehrheit angenommen werden, haben sich insoweit die Gegenanträge oder (abweichenden) Wahlvorschläge erledigt. |
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8. |
Fragerecht gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigten haben das Recht, im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu stellen. Fragen sind bis spätestens Montag, den 16. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation über das HV-Portal unter
und dort im Bereich ‘Investor Relations‘ unter dem weiterführenden Link ‘Hauptversammlung‘ und unter dem Link
einzureichen. Auf anderem Wege oder später eingereichte Fragen bleiben unberücksichtigt. Der Vorstand wird alle Fragen beantworten. Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt. Darüber hinaus stehen den Aktionären und ihren Bevollmächtigten weder das Auskunftsrecht gemäß § 131 AktG noch ein Rede- oder Fragerecht in und während der virtuellen Hauptversammlung zu. |
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9. |
Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung nach § 245 Nr. 1 AktG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz Unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung (§ 245 Nr. 1 AktG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz) wird Aktionären, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, oder ihren Bevollmächtigten die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation zu erklären, wenn sie ihr Stimmrecht nach den vorstehenden Bestimmungen ausüben oder ausgeübt haben. Der Widerspruch kann ausschließlich auf elektronischem Wege über das HV-Portal unter
und dort im Bereich ‘Investor Relations‘ unter dem weiterführenden Link ‘Hauptversammlung‘ und unter dem Link
ab dem Beginn der virtuellen Hauptversammlung am 18. Mai 2022 bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter erklärt werden. Eine anderweitige Form der Übermittlung von Widersprüchen ist ausgeschlossen. |
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10. |
Hinweis auf Internetseite der Gesellschaft Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
und dort im Bereich ‘Investor Relations‘ unter dem weiterführenden Link ‘Hauptversammlung‘ und unter dem Link
abrufbar. Dort finden sich auch Informationen zum Datenschutz für Aktionäre. Ferner werden dort nach der Hauptversammlung die Abstimmungsergebnisse, die Vergütungssysteme sowie die Beschlüsse der Hauptversammlung hierüber veröffentlicht. Der gesetzlichen Verpflichtung ist mit Zugänglichmachen der Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan. Als besonderen Service wird die Gesellschaft die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen jedem Aktionär auf Verlangen per einfacher Post mit lediglich einmaligem Zustellungsversuch übersenden. Die Unterlagen können unter einer der folgenden Kontaktmöglichkeiten angefordert werden:
Die Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich sein. |
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11. |
Datenschutzrechtliche Informationen für Aktionäre und Aktionärsvertreter Die Gesellschaft verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (‘DS-GVO‘) personenbezogene Daten (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Zugangskarte, den dem Aktionär zugeteilten Zugangscode, die IP-Adresse, von der aus der Aktionär bzw. sein Bevollmächtigter das HV-Portal nutzt, die Stimmabgabe, einschließlich des Inhalts der abgegebenen Stimme, im Wege der elektronischen Briefwahl, soweit der Aktionär auch Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied ist, die Teilnahme dieses Aktionärs als Mitglied des Vorstands oder Aufsichtsrats im Wege der Bild- und Tonübertragung, den Inhalt der eingereichten Fragen und den Inhalt ihrer Beantwortung, ggf. Name, Vorname und Anschrift des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters, die Vollmachtserteilung an ihn sowie ein ggf. erhobener Widerspruch) auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Gesellschaft wird vertreten durch die Mitglieder ihres Vorstands Herrn Ingo Hartlief und Herrn Tim Brückner. Sie erreichen die Gesellschaft unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt die ihr Depot führende Bank deren personenbezogenen Daten an die Gesellschaft. Die dem Aktionär zugeteilten Zugangsdaten (Zugangsnummer und PIN-Code) und die IP-Adresse, von der aus der Aktionär bzw. sein Bevollmächtigter das HV-Portal nutzt, werden der Gesellschaft von dem von ihr mit der Durchführung der virtuellen Hauptversammlung beauftragten Dienstleister mitgeteilt. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter erfolgt ausschließlich für die Abwicklung der Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung und auch insoweit nur in dem zur Erreichung dieses Zwecks zwingend erforderlichen Maß. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. (c) DS-GVO. Die Gesellschaft speichert diese personenbezogenen Daten nur so lange, wie dies für den vorgenannten Zweck erforderlich ist beziehungsweise soweit die Gesellschaft aufgrund von gesetzlichen Vorgaben berechtigt beziehungsweise verpflichtet ist, personenbezogene Daten zu speichern. Für die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre. Die Dienstleister der Gesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden die personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Aktionären und Aktionärsvertretern sowie Dritten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt. Insbesondere werden Aktionäre, sofern sie in der virtuellen Hauptversammlung durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter unter Offenlegung ihres Namens vertreten werden sollten, unter Angabe des Namens, des Wohnorts, der Aktienzahl und der Besitzart in das gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 AktG aufzustellende Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung eingetragen. Diese Daten können von Teilnehmern der Hauptversammlung während der Hauptversammlung und von Aktionären bis zu zwei Jahre danach gemäß § 129 Abs. 4 AktG eingesehen werden. Hinsichtlich der Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte im Rahmen einer Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären wird auf die vorstehenden Erläuterungen in Ziffer 7 ‘Angaben zu weiteren Rechten der Aktionäre‘ verwiesen. In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten können die Aktionäre und Aktionärsvertreter von der Gesellschaft Auskunft über ihre personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DS-GVO, Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 16 DS-GVO, Löschung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 17 DS-GVO, Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 18 DS-GVO und Übertragung bestimmter personenbezogener Daten auf sie oder einen von ihnen benannten Dritten (Recht auf Datenübertragbarkeit) gemäß Art. 20 DS-GVO verlangen. Diese Rechte können die Aktionäre und Aktionärsvertreter gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten geltend machen:
Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern gemäß Art. 77 DS-GVO ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde insbesondere des (Bundes-) Landes, in dem sie ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort haben, oder des Bundeslandes Hessen, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, zu. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgender E-Mail-Adresse:
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Langen, im April 2022
DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG
Der Vorstand