Elmos Semiconductor AG / Aktienrückkaufprogramm über die Börse
14.12.2018 / 13:43
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Elmos Semiconductor AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. April 2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.
2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 / Aktienrückkaufprogramm
Dortmund, 14. Dezember 2018: Der Vorstand der Elmos Semiconductor AG (FSE:
ELG), Dortmund, hat am 7. Dezember 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats
beschlossen, von der auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 16. Mai 2018
beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien in
einem Umfang bis zu 10% des Grundkapitals teilweise Gebrauch zu machen.
Gemäß Hauptversammlungsbeschluss ist die Elmos Semiconductor AG ermächtigt,
bis zum 15. Mai 2023 eigene Aktien in Höhe von bis zu insgesamt 10% des
Grundkapitals zu erwerben. Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, so
darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne
Erwerbsnebenkosten) den Eröffnungskurs am Erwerbstag im XETRA-Handel (oder
einem vergleichbaren Nachfolgesystem) in Frankfurt am Main um nicht mehr
als 10% überschreiten und um nicht mehr als 20% unterschreiten.
Der Kaufpreis für den Erwerb der eigenen Aktien auf Grundlage dieser
Beschlüsse darf insgesamt 21.108.689 Euro (ohne Erwerbsnebenkosten) nicht
übersteigen; dabei darf der Einzelpreis je Aktie 21,00 Euro (ohne
Erwerbsnebenkosten) nicht übersteigen. Insgesamt sollen höchstens 1.005.176
Stück eigene Aktien (ISIN DE0005677108) (entspricht rund 5,0 Prozent des
derzeitigen Grundkapitals der Elmos Semiconductor AG) zurück erworben
werden. Die zu erwerbenden Aktien können zu allen in der Hauptversammlung
vom 16. Mai 2018 beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung
eigener Aktien vorgesehenen Zwecke verwendet werden. Der Rückkauf soll am
17. Dezember 2018 beginnen und endet spätestens am 31. Dezember 2019. Das
Rückkaufprogramm kann - unter Beachtung geltenden Rechts - jederzeit
ausgesetzt und im oben genannten Zeitraum wieder aufgenommen sowie
vorzeitig durch den Vorstand der Elmos Semiconductor AG beendet werden.
Der Aktienrückkauf wird unter Einschaltung eines Kreditinstituts
durchgeführt. Das für den Rückkauf eingeschaltete Kreditinstitut wird seine
Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien entsprechend Art. 4
Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission
vom 8. März 2016 unabhängig und unbeeinflusst von der Elmos Semiconductor
AG treffen. Die Elmos Semiconductor AG wird insoweit keinen Einfluss auf
die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen.
Der Aktienrückkauf wird im Einklang mit Artikel 5 Abs. 1 lit. a) bis c)
sowie Abs. 3 bis Abs. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 und der Delegierten Verordnung
(EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 sowie auf Grundlage der
Ermächtigung der Hauptversammlung der Elmos Semiconductor AG vom 16. Mai
2018 durchgeführt. Entsprechend wird die Gesellschaft das Kreditinstitut
verpflichten.
Die Aktien der Elmos Semiconductor AG werden zu Marktpreisen im Einklang
mit den Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU)
2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 erworben. Insbesondere werden die
Aktien der Elmos Semiconductor AG nicht zu einem Kurs erworben, der über
dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher
sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem
Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus wird die
Elmos Semiconductor AG an einem Handelstag nicht mehr als 25% des
durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem
der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz
wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens
während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden
Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag
der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in
aggregierter Form angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Elmos
Semiconductor AG die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website
www.elmos.com im Bereich 'Investor Relations' veröffentlichen und dafür
sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf
Jahre öffentlich zugänglich bleiben.
Über Elmos
Elmos entwickelt, produziert und vertreibt Halbleiter und Sensoren
vornehmlich für den Einsatz im Auto. Unsere Bausteine kommunizieren,
messen, regeln sowie steuern Sicherheits-, Komfort-, Antriebs- und
Netzwerkfunktionen. Seit über 30 Jahren ermöglichen Elmos-Innovationen neue
Funktionen und machen die Mobilität weltweit sicherer, komfortabler und
energieeffizienter.
Kontakt
Elmos Semiconductor AG, Thalea Blunk, Heinrich-Hertz-Str. 1, 44227
Dortmund, Telefon: 0231-7549-0, Direkt: -273, Fax: 0231-7549-111,
invest@elmos.com, www.elmos.com
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